"Verzögerung des Verfahrens"

Atomkonzern EnBW verklagt Bundesumweltministerium

In der Auseinandersetzung um eine Laufzeitverlängerung für das Atomkraftwerk Neckarwestheim-1 hat der Energiekonzern EnBW beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg Klage gegen das Bundesumweltministerium eingereicht. Grund sei, dass das Ministerium bislang nicht über den EnBW-Antrag vom 21. Dezember auf eine Übertragung von Reststrommengen auf das Kernkraftwerk entschieden habe, teilte das Unternehmen am 22. März in Karlsruhe mit.

Ein sachlicher Grund für die Verzögerung sei nicht zu erkennen. Deshalb solle nun das Gericht über den Antrag entscheiden. Die am Donnerstag beim VGH in Mannheim eingereichte Klage sei "die einzige Möglichkeit, einer weiteren Verzögerung des Verfahrens entgegenzuwirken".

Der am 21. Dezember 2006 beim Bundesumweltministerium eingereichte Antrag des Energiekonzern hat eine Verlängerung der Laufzeit des 30 Jahre alten Atomkraftwerks Neckarwestheim-1 auf 2017 zum Ziel. Hierfür sollen nach dem Willen des Atomkonzerns Strommengen vom jüngeren Reaktor Neckarwestheim-2 auf den älteren Block übertragen werden. Neckarwestheim-1 soll eigentlich spätestens 2009 vom Netz gehen.

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