Franz gegen garantierten Billiglohn
"Wirtschaftsweiser" Bofinger fordert Niedriglohn von 4,50 Euro pro Stunde
"Eine gesetzliche Neuregelung brauchen wir wirklich nicht", sagte Franz dem "Mannheimer Morgen". Unverhältnismäßig niedrige Löhne seien bereits heute sittenwidrig. Entsprechende Regelungen stünden im Gesetz über Arbeitsbedingungen aus dem Jahr 1952 sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Franz erinnerte an Berliner Hotels, die ihre Bettwäsche in Polen waschen ließen: "Arbeiten, die sich hier nicht mehr lohnen, werden eben anderswo ausgeführt." Auch in speziellen Branchen wie dem Friseurgewerbe seien Mindestlöhne kontraproduktiv. Den Betroffenen werde nicht geholfen, "wenn ihre Kunden sich zu Hause oder schwarz die Haare schneiden lassen", warnte Franz.
Der Wirtschaftsexperte Bofinger unterstützt dagegen die Mindestlohn-Pläne Münteferings. Er schlägt vor, "bei einem Mindestlohn von 4,50 Euro pro Stunde einzusteigen und dann den Spielraum nach oben auszuloten", wie er der "Rheinischen Post" sagte. Diese Aufgabe solle eine politikunabhängige, so genannte "Expertenkommission" übernehmen.
"Ich halte es für nicht unwahrscheinlich, dass auf diese Weise in Deutschland ein Mindestlohn von sieben Euro pro Stunde erreicht werden kann, ohne dass es zu negativen Beschäftigungseffekten kommt", so Bofinger.
Darüber hinaus plädiert der Würzburger Ökonom für das angelsächsische Modell der negativen Einkommensteuer. So solle ein staatlicher Zuschuss sicherstellen, dass der Mindestlohn zur Existenzsicherung ausreiche. "In fast allen anderen europäischen Ländern gibt es eine Lohngrenze nach unten. In keinem Land führt das bei Geringqualifizierten zu erhöhter Arbeitslosigkeit", so Bofinger.
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