Rauchverbot in Diskotheken
Kieler Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz
Die Nebenraum-Regelung gilt jedoch nicht für Schulen und Kindergärten sowie in der Kindertagespflege. Im Verlauf der Anhörung soll geprüft werden, ob und wie Ausnahmen für kleine Gaststätten und für geschlossene Gesellschaften aussehen könnten.
Bei Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz drohen Rauchern künftig Bußgelder von bis zu 400 Euro, Einrichtungen und Gaststätten bis zu 4000 Euro. Das Gesetz soll 2008 in Kraft treten.
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Am 27. Mär. 2007 unter:
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« Neue Sanktionen gegen Iran beschlossen
Bundeswehr soll Jugendliche "skruppellos" anwerben »

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