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Bundestag debattierte über Patientenverfügungen

Ohne Fraktionszwang

Der Deutsche Bundestag diskutierte am 29. März über eine gesetzliche Verankerung von Patientenverfügungen. Die Abgeordneten durften in der dreieinhalbstündigen Debatte ohne Fraktionszwang frei ihre Meinung sagen, was nicht zu den Selbstverständlichkeiten des deutschen Parlaments gehört. Es wurden drei Positionen deutlich. Mehrere Redner forderten eine weitgehende Freiheit der Patienten, eine andere Gruppe trat für eine Beschränkung der Reichweite solcher Verfügungen ein. Einige Redner halten eine gesetzliche Regelung nicht für notwendig.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) plädierte für ein weit reichendes "Selbstbestimmungsrecht" bei Patientenverfügungen. Sie bezeichnete eine Reichweitenbeschränkung für solche Verfügungen als verfassungsrechtlich nicht zulässig. Eher sollte es kein Gesetz geben als eines, das eine solche Reichweitenbeschränkung vorsehe. Man müsse das Recht haben, selbstbestimmt zu entscheiden, wie man behandelt werden wolle.

Zypries verwies auf das große Interesse der Bürger an der Thematik. Ihr Ministerium habe in den vergangenen zweieinhalb Jahren 700.000 Exemplare eines Heftes zu dem Thema verschickt. Viele Menschen hätten Angst, dass es aufgrund des medizinischen Fortschritts nicht mehr möglich sei, "friedlich aus dem Leben zu scheiden".

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) warb für eine Beschränkung der Wirksamkeit des Willens von Schwerkranken. Er begründete am Donnerstag einen fraktionsübergreifenden Antrag, wonach solche Verfügungen nur bei irreversibel tödlichen Krankheiten gelten sollten. Den Gruppenantrag haben neben Bosbach auch René Röspel (SPD), Josef Winkler (Grüne) und Otto Fricke (FDP) initiiert. Bosbach sagte, man wisse nie, ob eine frühere Verfügung noch dem mutmaßlich aktuellen Willen des Betroffenen entspreche.

Der Gesetzgeber müsse einen "schonenden Ausgleich" zwischen dem Selbstbestimmungsrecht und Lebensschutz eines Patienten suchen, sagte Bosbach. Dies seien keine Gegensätze. "Niemand hat die Absicht, das Sterben zu normieren", sagte der CDU-Politiker klar. Aber es müsse eine Regelung geben. Es dürfe hier keine rechtlichen Grauzonen geben.

Schriftlich abgefasste Patientenverfügungen sollten durch spätere mündliche Äußerungen außer Kraft gesetzt werden können, forderte Bosbach. Eine regelmäßige Aktualisierung der Verfügung und eine vorherige Beratung durch Ärzte vor dem Abfassen eines solchen Willens seien sinnvoll, sollten aber nicht Voraussetzung sein. Klar sei zudem, dass es keine Tötung auf Verlangen geben dürfe.

In einem Papier des SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker ist keine Beschränkung der Verfügungen auf bestimmte Krankheitsarten und -stadien vorgesehen. Stünker hob das "uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht des Patienten" hervor.

Auch die FDP tendiert mehrheitlich in die Richtung des Stünker-Antrags, wie Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte. Ihr Fraktionskollege Michael Kauch sagte, natürlich sei ein vorab verfügter Wille "schwächer" als ein aktuell geäußerter. Die Alternative wäre aber die "Fremdbestimmung des Menschen".

Die Grünen-Abgeordnete Irmingard Schewe-Gerigk sagte, eine Begrenzung auf einen unumkehrbar tödlichen Krankheitsverlauf wäre verfassungsrechtlich unhaltbar. Die Links-Parlamentarierin Ilja Seifert sagte, die Selbstbestimmung des Patienten müsse "hoch gehalten" werden.

Die Schirmherrin der Deutschen Hospizbewegung, Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), und Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) sagte, die Vielfalt der Probleme lasse sich mit einer gesetzlichen Regelung nicht lösen. Auch die Ärzteschaft ist gegen Vorgaben für Patientenverfügungen.

Zöller mahnte aber eine Regelung für die Rolle der Vormundschaftsgerichte an, wenn Arzt und Betreuer über den Patientenwillen uneins sind. Röspel forderte eine Verbesserung des Verhältnisses zwischen Patient und Arzt. Mehrere Redner verlangten eine neue Debatte über Schmerztherapie und Palliativmedizin, um das Leiden von Schwerkranken zu lindern.

Die Deutsche Hospiz-Stiftung tritt im Gegensatz zur Hospiz-Bewegung für eine gesetzliche Regelung ein. Stiftungsvorstand Eugen Brysch kritisierte aber, keiner der vorliegenden Entwürfe bringe Patientenautonomie und staatliche Fürsorgepflicht für das Leben in überzeugender Weise in Einklang.

Bischofskonferenz: Grenze zu aktiver Sterbehilfe überschritten

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz warnte davor, die Einstellung lebensnotwendiger Behandlungen bei Menschen mit Wachkoma oder schwerster Demenz zu erlauben. Diese Menschen seien keine Sterbenden, sondern Schwerkranke, die besondere Zuwendung und Hilfe brauchen, so die Bischofskonferenz am Donnerstag mit.

Mit einer solchen Regelung würde die Grenze zwischen zulässiger passiver und unzulässiger aktiver Sterbehilfe überschritten, warnten die Bischöfe.

Die Bischofskonferenz hält eine gesetzliche Neuregelung nicht für notwendig. Sollte diese dennoch kommen, müsse zu den Vorraussetzungen der Wirksamkeit einer Verfügung die Schriftform gehören. Eine Änderung oder der Widerruf müsse zu jeder Zeit und ohne Formzwänge möglich sein. Empfohlen wird eine regelmäßige Aktualisierung und eine qualifizierte Beratung. Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) haben mittlerweile 2,5 Millionen Exemplare der Schrift "Christliche Patientenverfügung" herausgegeben.