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Sozialverband VdK fordert rechtliche Absicherung von Patientenverfügungen

"Ärzte können sich irren"

Der Sozialverband VdK fordert eine rechtliche Absicherung von Patientenverfügungen ohne Einschränkung. "Sonst sind die Patienten die Dummen, weil Dritte über ihren Kopf hinweg entscheiden", sagte VdK-Präsident Walter Hirrlinger den Dortmunder "Ruhr Nachrichten". Bisher gebe es Unklarheiten in der Anwendung.

"In der Praxis wissen Ärzte oft nicht, was sie tun sollen", so Hirrlinger. Nicht immer würden Patientenverfügungen bei der Behandlung berücksichtigt. Ein Gesetz, das die Willenserklärungen für verbindlich erkläre, sei daher sinnvoll. Dies werde auch die Zahl der Patientenverfügungen - nach unterschiedlichen Schätzungen zwischen zwei und acht Millionen in Deutschland - erhöhen. "Wenn es eine gesetzliche Anerkennung gäbe, würden auch mehr Menschen davon Gebrauch machen und Patientenverfügungen verfassen", meint der VdK-Präsident.

Eine Beschränkung der Reichweite von Patientenverfügungen auf irreversibel tödlich verlaufende Krankheiten lehnte Hirrlinger ab. Es sei nicht eindeutig zu definieren, wann der Tod nicht mehr zu verhindern sei. Bei der Beurteilung von Heilungschancen könnten sich die Ärzte irren. "Wann verläuft denn eine Krankheit unumkehrbar tödlich? Da sagt dann ein Experte das eine, ein zweiter sagt etwas anderes", sagte Hirrlinger.