Bofinger und die Tarifvereinbarungen
Mindestlöhne zwischen 4,50 Euro und 12,40 Euro
Laut WSI bestehen die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe nach dem nach Entsendegesetz seit 1996. Für ungelernte Arbeiter (Werker) betrage der Mindestlohn in Westdeutschland 10,30 Euro. Ab September seien es 10,40 Euro. Gelernte Kräfte (Fachwerker) erhalten den Angaben zufolge in Westdeutschland einen Stundenlohn von 12,40 Euro und in Ostdeutschland von 9,80 Euro. Ab September gebe es auch hier im Westen 0,10 Euro mehr.
Im Maler- und Lackiererhandwerk belaufe sich der Mindestlohn im Westen für Ungelernte auf auf 7,85 Euro und für Gesellen auf 10,73 Euro. Im Osten seien es 7,15 Euro beziehungsweise 9,37 Euro. Im Abbruch- und Abwrackgewerbe erhielten Hilfskräfte einen Mindestlohn von 9,49 Euro (West) beziehungsweise 8,80 Euro (Ost). Der Mindestlohn von Fachwerkern betrage 11,60 Euro beziehungsweise 9,80 Euro.
Für das Dachdeckerhandwerk gibt es nach Angaben des Instituts für Ost- und Westdeutschland einen einheitlichen Mindestlohn für Helfer, der sich zurzeit auf 10,00 Euro belaufen habe. Er steige Anfang 2008 auf 10,20 Euro und ein Jahr später auf 10,40 Euro.
Für einige weitere Branchen gibt es laut WSI Regelungen, die aber noch nicht in Kraft getreten sind. Im Elektrohandwerk hätten sich die Tarifparteien kürzlich auf ein Mindestentgelt von 9,20 Euro (West) und 7,70 Euro (Ost) verständigt. Die Mindestlöhne sollten in den nächsten drei Jahren schrittweise auf 9,60 und 8,20 Euro steigen. Die Branche werde vom Geltungsbereich des Entsendegesetzes bereits erfasst. Auch sei die Allgemeinverbindlicherklärung nach dem Gesetz beantragt worden.
Im Gebäudereinigerhandwerk betrage der Mindestlohn 7,87 (West) beziehungsweise 6,36 Euro (Ost). Dem hat der Bundesrat am 30. März zugestimmt.
Streitig sei die Regelung im Bereich Zeitarbeit. Der Tarifvertrag der DGB-Tarifgemeinschaft mit den beiden führenden Zeitarbeitsverbänden BZA und iGZ sieht laut WSI ab 2007 einen Mindestlohn von 7,15 Euro im Westen und 6,22 Euro im Osten vor. 2008 solle er dann 7,31 beziehungsweise 6,36 Euro betragen. Die Einbeziehung der Zeitarbeitsbranche in das Entsendegesetz sei in der Großen Koalition aber strittig. Außerdem bestünden konkurrierende Tarifverträge seitens der Christlichen Gewerkschaften mit zum Teil deutlich niedrigeren Tarifen.
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Am 30. Mär. 2007 unter:
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