Einrichtungen des Bundes
Bundesrat für schärferes Nichtraucherschutzgesetz
Der Regierungsentwurf sieht unter anderem einen weitgehenden Nichtraucherschutz in den Bereichen vor, in denen der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat. Ein grundsätzliches Rauchverbot soll es danach in allen Einrichtungen des Bundes sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Bahnhöfen geben.
Ausnahmen sollen nur noch dort erlaubt sein, wo es abgetrennte Nebenräume gibt. Nach dem Willen des Bundesrates sollen dagegen "vollständig rauchfreie Einrichtungen" geschaffen werden, da ein nur teilweises Rauchverbot keinen ausreichenden Schutz biete.
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Am 30. Mär. 2007 unter:
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« Arbeitnehmergesetz auf Gebäudereiniger ausgeweitet
Keine Aufnahme "krimineller" Spätaussiedler »

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