"Verfassungswidrig"
Peffekoven begrüßt Gerichtsbeschluss zur Pendlerpauschale
Seit Januar können viele Arbeitnehmer ihre Kosten für die Fahrt von der Wohnung zum Arbeitsplatz nicht mehr steuerlich geltend machen. Laut Gesetz beginnt die Berufssphäre nunmehr erst am "Werkstor", der Weg dorthin ist privat. Es gibt jedoch eine Härtefallregelung. Danach können für Wegstrecken von mehr als 20 Kilometern nach wie vor 30 Cent pro Kilometer abgezogen werden.
Peffekoven sagte: "Wenn die Arbeit am Werkstor beginnt, dann darf man auch den Weg ab dem 21. Kilometer nicht subventionieren." Im Übrigen sei es die Privatentscheidung eines jeden Bürgers, wo er wohnen wolle. "Wer in der Stadt wohnt, zahlt viel Miete und hat wenig Fahrtkosten. Wer rauszieht, bei dem ist es umgekehrt. Warum also soll das Finanzamt einen der beiden bevorzugen?", fragte der Mainzer Finanzwissenschaftler.
Dagegen erklärte der finanzpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Otto Bernhardt (CDU), die Verfassungsrechtlichkeit sei im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens ausführlich geprüft worden. "Natürlich kann man immer sagen, dass die Grenze von 20 Kilometern ungerecht ist. Irgendwo muss es aber eine Grenze geben", sagte er der Zeitung.
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Am 05. Mär. 2007 unter:
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« Bundesregierung erwägt gestaffelte Landegebühren und Kerosinsteuer
Roma-Kinder werden in Deutschland laut UNICEF diskriminiert »

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