Nach Geständnis

Bewährungsstrafe für früheres Mitglied der Terrorgruppe "Rote Zora"

Das Kammergericht Berlin hat am Montag die 58-jährige Adrienne G. wegen versuchter Herbeiführung von zwei Sprengstoffanschlägen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Rote Zora" zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass die Frau Mitte der 1980er Jahre Mitglied der feministischen Terrorgruppe war und sich an zwei versuchten Sprengstoffanschlägen beteiligt hatte.

Sie hatte gestanden, sich an der Planung der Anschläge beteiligt zu haben. Im Prozess ging es um die Sprengstoffattentate im Oktober 1986 auf das Gentechnische Institut Berlin und im Juni 1987 auf ein Aschaffenburger Bekleidungswerk. Die gelernte Pädagogin und Funkelektronikerin hatte dafür die als Zündzeitverzögerer eingesetzten Wecker gekauft. Beide Attentate scheiterten, weil der Zündmechanismus versagte.

Mit dem Urteil folgt das Gericht den zuvor gestellten Anträgen von Bundesanwaltschaft und Verteidigung. Das Gericht ging davon aus, dass "nach dem Selbstverständnis" der "Roten Zora" keine Menschen gefährdet werden sollten, aber ein "hoher Sachschaden beabsichtigt" war. Die "Rote Zora" verstand sich als "sozialrevolutionäre Freiheitsbewegung" und hatte das Ziel, die politische und gesellschaftliche Ordnung der Bundesrepublik gewaltsam zu beseitigen. Dies sei auch "Überzeugung der Angeklagten" gewesen, hieß es im Urteil.

Neben ihrem Geständnis sah das Gericht es als strafmildernd an, dass sich die arbeitslose Frau dem Verfahren freiwillig stellte und die Taten viele Jahre zurückliegen. Die Angeklagte hatte seit 1987 in der Illegalität im Ausland gelebt und dort zuletzt als Fotografin gearbeitet. Im Dezember vorigen Jahres hatte sie sich den Ermittlungsbehörden gestellt.

"Wenn auch mit Mühe" sei bei der Angeklagte eine gewisse Reue erkennbar, und dass sie heute Verantwortung für die Taten übernehme, sagte der Richter. Die Bewährungsstrafe wurde auch damit begründet, dass von der Frau keine Straftaten mehr zu erwarten sind. Es sei eine "gewisse Änderung ihrer politischen Einstellung" eingetreten, stellte der Richter fest.

Aus Sicht der Bundesanwaltschaft hat sich die "Rote Zora" aufgelöst. Ihr letzter Anschlag galt 1995 einer Werft in Bremen. Zwischen April 1977 und Februar 1988 hatte sich die feministische Gruppierung zu 45 Sprengstoffanschlägen bekannt. 16 Attentate wurden davon gemeinsam mit Mitgliedern der "Revolutionären Zellen" begangen. Drei ihrer Rädelsführer wurden bereits zu hohen Haftstrafen verurteilt.

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