Hexachlorbenzol
Umweltbundesamt für Verbrennung australischen Sondermülls in Deutschland
Nach Angaben der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) und der Steinburger Grünen soll hochgiftiges Hexachlorbenzol (HCB) auf dem Seeweg von Australien bis nach Brunsbüttel geschafft und in Deutschland verbrannt werden. Die Verbrennung der Chemikalie sei in einer Müllverbrennungsanlage der Firma Remondis in Brunsbüttel sowie in Verbrennungsöfen in Leverkusen, Dormagen und Herten geplant. Dieser Giftmülltransport stellt nach Auffassung der Kritiker einen "neuen, erschütternden Entfernungsrekord" dar (ngo-online berichtete).
Australische Umweltschützer hatten auch dafür plädiert, den Chemiemüll mit den "erprobten Verfahren" in Australien zu beseitigen.
Hexachlorbenzol (HCB) zählt laut Umweltbundesamt zur Gruppe der persistenten, organischen Schadstoffe (POPs = Persitent Organic Pollutants), die wegen ihrer chemischen Eigenschaften sehr stabil und in der Umwelt praktisch nicht abbaubar seien. Laut Stockholmer Übereinkommen zur Begrenzung der Umweltverschmutzung durch POPs dürften dessen Vertragsstaaten - dazu zählten Deutschland und Australien - die POP-Substanz Hexachlorbenzol weder herstellen noch anwenden. Das Stockholmer Abkommen verpflichte die Länder allerdings dazu, noch vorhandene Lagerbestände zu identifizieren und so zu entsorgen, dass sie vollkommen und endgültig zerstört würden.
Artikel 6 des Stockholmer Übereinkommens solle "sicherstellen, dass noch vorhandene POPs langfristig so entsorgt werden, dass sie sich nicht in der Umwelt verteilen oder durch unsachgerechte Handhabung eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können", so das Umweltbundesamt. Um Hexachlorbenzol endgültig zu zerstören, sind nach Auffassung der Fachbehörde Sonderabfallbehandlungsanlagen erforderlich, die nach dem Stand der bestverfügbaren Technik ausgerüstet seien und "die Substanz vollkommen zerlegen, ohne gleichzeitig unerwünschte organische und chlorierte Nebenprodukte - etwa die persistenten organischen Schadstoffe polychlorierte Dibenzodioxine und -furane (PCDD/F) - in die Umwelt frei zu setzen".
Deutschland verfüge über solche Sonderabfallverbrennungsanlagen, "die ihre Leistungsfähigkeit bereits bei der Entsorgung von Abfällen, die polychlorierte Biphenyle (PCB) enthielten, unter Beweis stellten". Die Anlagen seien beispielsweise mit einem Annahme- und Dosiersystem für problematische flüssige Abfälle, mit einem Drehrohrofen und anschließender Nachbrennkammer als Verbrennungsaggregat und einer hochleistungsfähigen Abgasreinigung mit mehrstufiger Nasswäsche ausgerüstet. Die Anlagen seien zudem "optimal" auf die Annahme und Zwischenlagerung chemisch verunreinigter Feststoffe und kritischer flüssiger Abfälle - einschließlich Fassware - eingerichtet.
Australien habe "nach Kenntnis des Umweltbundesamtes" keine Entsorgungsanlagen, die mit "solcher Technik" ausgerüstet seien. "Die dortigen Anlagen sind für den Großteil der HCB-Abfälle - festes HCB in Fässern, verunreinigter Boden und Verpackungen - nicht geeignet oder verfügen nicht über ausreichende Kapazitäten, um die Abfälle in einem vertretbaren Zeitraum zu entsorgen", so die deutsche Behörde.
Für HCB-Abfälle seien alternative Entsorgungslösungen - etwa die Entsorgung über den Hochofen - ungeeignet, "da verunreinigte Feststoffe mit einem hohen Anteil an inerten (nicht reaktiven) Verbindungen oder flüssige Abfälle mit hohen Chlorgehalten aus verfahrenstechnischen Gründen in Hochofenprozesse nicht eingebracht werden sollten".
Nach dem Stockholmer Übereinkommen sei der Export zur irreversiblen Entsorgung der POP-Abfälle "akzeptabel, solange das gewählte Entsorgungsverfahren die Anforderungen zur Vermeidung oder Minimierung des POP-Eintrags in die Umwelt" einhalte. An dieser Schnittstelle greife darüber hinaus das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, das ein weltweit umweltgerechtes Abfallmanagement sicherstellen solle. Australien sei ebenfalls Vertragspartner des Basler Übereinkommens und dürfe daher grundsätzlich Abfälle zur Beseitigung nach Deutschland exportieren.
"Erfolgt der Transport des HCB ordnungsgemäß, entstehen keine Gefahren für die Gesundheit des Menschen und die Umwelt", so das Umweltbundesamt. Die Behörde ist der Auffassung, "dass eine längerfristige Lagerung der Chemikalien in Australien - solange geeignete Entsorgungsanlagen vor Ort fehlen - ein wesentlich größeres Umweltrisiko ist als die Verbrennung in einer modernen, nach dem Stand der bestverfügbaren Technik ausgerüsteten Sonderverbrennungsanlage in Deutschland". Die Entsorgung von HCB-Abfällen in Deutschland sei daher eine umweltgerechte Lösung.
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Am 18. Apr. 2007 unter:
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« Bundesregierung will Autobahnen und Häfen stärker kontrollieren
Schäuble will angeblich die Unschuldsvermutung beseitigen »

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