Transparenzregeln
Verfassungsgericht uneins bei Nebeneinkünften von Abgeordneten
Mehr als 100 Seiten umfasse der Entwurf, den Verfassungsrichter Siegfried Broß für das Urteil vorgelegt habe. Wie die Zeitung weiter berichtet, soll es die rechtliche Stellung der Parlamentarier grundsätzlich regeln.
Zerstritten seien die acht Richter des zweiten Senats unter Vorsitz von Winfried Hassemer jedoch offenbar über die Einschätzung der neuen Transparenzregeln. Danach müssten die Bundestagsabgeordneten genauer als bisher ihre Nebentätigkeiten und Nebenverdienste veröffentlichen. Unter anderem sollten die Bürger erfahren, ob sie aus anderen beruflichen Tätigkeiten mehr verdienen als ihre Diäten von rund 7000 Euro im Monat.
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte im März 2006 die geplante Veröffentlichung der Nebeneinkünfte und -tätigkeiten nach den neuen Regeln gestoppt, weil er das Urteil aus Karlsruhe abwarten wollte. Es zeichne sich ab, dass die Richter eine zügige Entscheidung anstrebten, hatte er damals erklärt.
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Am 19. Apr. 2007 unter:
justizStichworte:
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EU registriert gefährliche Konsumgüter »
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