Barmer Ersatzkasse wollte nicht zahlen
Pflegekasse zur Zahlung an kranke Neugeborene verpflichtet
Im konkreten Fall ging es um einen mittlerweile siebenjährigen Jungen aus Schleswig-Holstein, der seit Geburt pflegebedürftig ist. Die Barmer Ersatzkasse, bei der der Junge freiwillig kranken- und pflegeversichert ist, wollte ihm erst ab dem fünften Lebensjahr Leistungen bewilligen. Die fehlende Vorversicherungszeit könne nur dann durch ein Elternteil ersetzt werden, wenn es eine gemeinsame Familienversicherung gebe, argumentierte die Kasse.
Der Vater aber habe sich "als besser verdienender Elternteil der Solidargemeinschaft entzogen" und privat versichert. Auch die Vorversicherungszeit der Mutter, die wie das Kind gesetzlich versichert ist, erkannte die Kasse nicht an - zu Unrecht, wie jetzt das BSG entschied. (Az.: B 3 P 1/06 R)
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Am 20. Apr. 2007 unter:
justizStichworte:
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Wehrdienstleistender schoss offenbar ohne nachzudenken »

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