Rechtsbeschwerde möglich

Landgericht verfügt Hafterleichterungen für Ex-Terrorist Klar

Der seit 24 Jahren inhaftierte ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar muss nach einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe Hafterleichterungen erhalten. Das Gericht verpflichtete die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss zur "Gewährung von ersten begleiteten Ausgängen". Damit hatte ein Antrag Klars Erfolg. Er werde durch die Versagung der von ihm beantragten Vollzugslockerungen "in seinen Rechten verletzt", so das Landgericht.

Der Ex-Terrorist berief sich auf Vollzugslockerungen, die ihm zunächst von der JVA in Aussicht gestellt worden waren, dann aber vom baden-württembergischen Justizministerium wieder zurückgenommen wurden.

Justizminister Ulrich Goll (FDP) hatte die geplanten Hafterleichterungen gestoppt, nachdem Klar in einem Grußwort an die Rosa-Luxemburg-Konferenz eine scharfe Kapitalismuskritik formuliert hatte. Goll hatte daraufhin einen zweiten Gutachter beauftragt, der überprüfen soll, ob von Klar noch eine Gefahr ausgeht.

Die Entscheidung des Landgerichts ist nicht rechtskräftig. Dagegen kann noch Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlegt werden.

Klars gerichtlich festgesetzte Mindesthaftdauer von 26 Jahren endet im Januar 2009. Bundespräsident Horst Köhler liegt ein Gnadengesuch Klars vor. (AZ: 151 StVK 48/07 - Beschluss vom 20. April 2007)

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