160 Euro zurückgefordert

"Hartz IV"-Empfänger darf zu viel gezahlte Bezüge behalten

Wenn einem "Hartz IV"-Empfänger mit Nebenjob versehentlich zu viel Geld ausgezahlt wird, muss dieser die Bezüge nicht in jedem Fall zurückerstatten. Das Sozialgericht Koblenz entschied in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil, dass ein Leistungsbezieher mit geringem Nebeneinkommen zu viel überwiesenes Geld nur dann zurückzahlen muss, wenn er selbst die Höhe seines Nebenverdienstes nicht korrekt angegeben hat. Liegt der Fehler dagegen auf Seiten der Verwaltung, darf der Betroffene das Geld behalten.

Im konkreten Fall hatte ein Leistungsbezieher die ARGE darüber informiert, dass er im Juli und August vergangenen Jahres eine geringfügige Beschäftigung ausübte. Sein daraus entstehendes Einkommen musste er auf die "Hartz IV"-Bezüge anrechnen lassen. Durch einen Berechnungsfehler zahlte die ARGE dem Mann aber rund 160 Euro zu viel aus. Den Irrtum bemerkte die Behörde erst im September und wollte im Nachhinein die zu viel bezahlte Summe in den folgenden Monaten auf die "Hartz IV"-Bezüge anrechnen.

Nach Auffassung des Sozialgerichts hat jedoch die Sicherung des Lebensunterhalts des Mannes Vorrang. Zu einer Rückerstattung des zu viel gezahlten Geldes könne ein Leistungsempfänger nur gezwungen werden, wenn er den Fehler selbst mitverursacht habe, weil er falsche oder unvollständige Angaben gemacht und dabei vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt habe. (AZ S 11 AS 635/06)

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