"Eigene Aufgaben"
Gemeinden müssen für Fonds "Deutsche Einheit" zahlen
Die Gemeinden hatten gegen die Zahlung geklagt. Das Landesfinanzausgleichsgesetz als Basis der Umlage sei verfassungswidrig, argumentierten sie. Außerdem verstoße der Beitrag gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Es sei ungerecht, dass kleine Gemeinden mit wenig Gewerbesteuereinnahmen zu Zahlungen herangezogen werden. Durch die Umlage hätten die Gemeinde nicht genügend Geld, eigene Aufgaben zu erfüllen.
Den Beitrag, den die Gemeinden für den Fonds "Deutsche Einheit" leisten müssen, hatte ihnen das Land Rheinland-Pfalz bei der Auszahlung von Schlüsselzuweisungen abgezogen. Aus dem Fonds werden Zahlungen zum Aufbau der ostdeutschen Länder finanziert. Die Beiträge stammen aus den Kassen des Bundes, der Länder und der Gemeinden.
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Am 25. Apr. 2007 unter:
justizStichworte:
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