Vertrauliche Informationen
Entlassung von zwei Generalen war laut Bundesverwaltungsgericht rechtmäßig
Wie das Gericht mitteilte, hatte Dieter im Oktober 2005 unbefugt vertrauliche Informationen über Ruwes Sohn, der an der Bundeswehrhochschule in Hamburg studierte, an dessen Vater weitergegeben. Dieser wiederum hatte die Akten dann an seinen Sohn weitergereicht.
Diese Weitergabe sei durch das Gesetz in keiner Weise gedeckt gewesen, urteilten die Leipziger Richter. Den beiden Generalen hätten aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung auch "Zweifel an ihrem Vorgehen" kommen müssen. Ruwes Sohn soll bei einem Streit unter Kommilitonen an der Bundeswehr-Universität durch rechtsextreme Äußerungen aufgefallen sein.
Verteidigungsminister Jung hatte die beiden Offiziere im Januar 2006 ohne offizielle Angabe von Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. (AZ: BVerwG 2 WDB 6.06 und 7.06 - Beschlüsse vom 4. April 2007)
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Nachhaltige Geldanlage - Grünes Geld Berlin
- Griechenlands Insolvenz
- Burnout Symptome erkennen - Checkliste als Hilfe
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
