Vertrauliche Informationen

Entlassung von zwei Generalen war laut Bundesverwaltungsgericht rechtmäßig

Die Entlassung zweier Bundeswehrgenerale im Januar 2006 durch Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) war rechtens. Dies entschied der Zweite Wehrsenat des Bundesverwaltungsgerichts am Donnerstag in Leipzig. Die Richter erklärten, dass der ehemalige stellvertretende Generalinspekteur der Bundeswehr, Hans-Heinrich Dieter, und der stellvertretende Inspekteur des Heeres, Jürgen Ruwe, mit der Weitergabe vertraulicher Informationen "schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzt haben". Ihre Beschwerde gegen die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand wurde zurückgewiesen.

Wie das Gericht mitteilte, hatte Dieter im Oktober 2005 unbefugt vertrauliche Informationen über Ruwes Sohn, der an der Bundeswehrhochschule in Hamburg studierte, an dessen Vater weitergegeben. Dieser wiederum hatte die Akten dann an seinen Sohn weitergereicht.

Diese Weitergabe sei durch das Gesetz in keiner Weise gedeckt gewesen, urteilten die Leipziger Richter. Den beiden Generalen hätten aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung auch "Zweifel an ihrem Vorgehen" kommen müssen. Ruwes Sohn soll bei einem Streit unter Kommilitonen an der Bundeswehr-Universität durch rechtsextreme Äußerungen aufgefallen sein.

Verteidigungsminister Jung hatte die beiden Offiziere im Januar 2006 ohne offizielle Angabe von Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. (AZ: BVerwG 2 WDB 6.06 und 7.06 - Beschlüsse vom 4. April 2007)

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