Sicherheit im Luftverkehr
Windkraftanlagen dürfen weniger blinken
Windenergieanlagen müssen den Angaben zufolge ab einer Gesamthöhe von mehr als 100 Metern besonders markiert werden, um die Flugsicherheit zu gewährleisten. Dabei kennzeichnen Lichtsignale eine Windenergieanlage für Piloten als Hindernis.
Die vom Kabinett beschlossene Änderung ermöglicht es laut Umweltministerium, die Störwirkung durch die Lichtanlagen weitgehend zu reduzieren und dabei die Luftverkehrssicherheit gleichermaßen aufrecht zu erhalten.
So könne zukünftig die Lichtstärke des für die Nachtkennzeichnung verwendeten roten Lichtsignals bei Windkraftanlagen reduziert werden. Bei einer Sichtweite von mehr als 5 Kilometern soll eine Reduktion um 70 Prozent und bei einer Sichtweite von mehr als 10 Kilometern eine um 90 Prozent zugelassen sein. Zudem sei es mit der Neuregelung möglich, in der Dämmerung verstärkt auf weiß blitzende Lichtsignale zu verzichten und "stattdessen auf die bei diesen Lichtverhältnissen weitaus weniger störend wirkenden Nachtsignale zurück zu greifen".
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Am 04. Apr. 2007 unter:
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