Sicherheit im Luftverkehr

Windkraftanlagen dürfen weniger blinken

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 4. April beschlossen, die Vorschriften für Windkraftanlagen für blinkende Lichtsignale zum Schutz von Flugzeugen zu lockern. Durch die Änderung der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen" würden die "teils als störend empfundenen Einflüsse der beleuchteten Windenergieanlagen" in Zukunft deutlich reduziert, teilte das Bundesumweltministerium mit. Die Neuregelung solle noch in diesem Monat in Kraft treten. Die Sicherheit im Luftverkehr werde durch die geänderten Regelungen weiter gewährleistet.

Windenergieanlagen müssen den Angaben zufolge ab einer Gesamthöhe von mehr als 100 Metern besonders markiert werden, um die Flugsicherheit zu gewährleisten. Dabei kennzeichnen Lichtsignale eine Windenergieanlage für Piloten als Hindernis.

Die vom Kabinett beschlossene Änderung ermöglicht es laut Umweltministerium, die Störwirkung durch die Lichtanlagen weitgehend zu reduzieren und dabei die Luftverkehrssicherheit gleichermaßen aufrecht zu erhalten.

So könne zukünftig die Lichtstärke des für die Nachtkennzeichnung verwendeten roten Lichtsignals bei Windkraftanlagen reduziert werden. Bei einer Sichtweite von mehr als 5 Kilometern soll eine Reduktion um 70 Prozent und bei einer Sichtweite von mehr als 10 Kilometern eine um 90 Prozent zugelassen sein. Zudem sei es mit der Neuregelung möglich, in der Dämmerung verstärkt auf weiß blitzende Lichtsignale zu verzichten und "stattdessen auf die bei diesen Lichtverhältnissen weitaus weniger störend wirkenden Nachtsignale zurück zu greifen".

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