"Hoheitliche Aufgaben"
Bundesrat und Zypries uneinig über private Gerichtsvollzieher
Der Bundesrat schlägt vor, im Grundgesetz einen neuen Artikel 98a einzufügen, wonach die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und die Ausübung sonstiger Befugnisse der Gerichtsvollzieher auf der Grundlage eins Gesetzes auf Personen übertragen werden, die nicht Angehörige des öffentlichen Dienstes sind.
Auf diese Weise würden "neue Leistungsanreize geschaffen werden", die im derzeit geltenden System der "aufwändigen, umstrittenen und konfliktträchtigen Bürokostenentschädigung" nicht möglich seien, so der Bundesrat. Geplant ist, dem Gläubiger - vielfach Banken - die Auswahl zwischen mehreren miteinander im Wettbewerb stehenden Gerichtsvollziehern zu ermöglichen. Durch die Privatisierung könnten nach Darstellung des Bundesrats auch "die umfangreichen staatlichen Subventionen für die Zwangsvollstreckung abgebaut werden, um den Sparzwängen der Länderhaushalte Rechnung zu tragen".
Von der umfassenden strukturellen Reform des Gerichtsvollzieherwesens erhofft sich der Bundesrat Bürokratieabbau und Verbesserungen bei der Umsetzung von Gerichtsurteilen, insbesondere eine stärkere Orientierung am "Vollstreckungserfolg". Derzeit müssten wegen der Überlastung der beamteten Gerichtsvollzieher Gläubiger häufig lange warten, bis ihre Forderungen tatsächlich durchgesetzt werden.
Zypries: Grundrechte in erheblichem Maße betroffen - Probleme für Gäubiger Bundesjustizministerin Zypries hat sich bereits gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates ausgesprochen. "Gerichtsvollzieher vollstrecken Gerichtsentscheidungen und nehmen damit hoheitliche Aufgaben wahr, die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern in erheblichem Maße betreffen können. Man muss bedenken, dass Gerichtsvollzieher zur Erfüllung ihrer Aufgaben im äußersten Fall sogar körperliche Gewalt anwenden dürfen. Befugnisse dieser Art sind mit großer Verantwortung verbunden, die Privaten nicht aufgebürdet werden sollten", meint Zypries. Sie habe daher "erhebliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf".
Die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens würde darüber hinaus für die Betroffenen eine Kostenerhöhung von durchschnittlich über 200 Prozent mit sich bringen, so die Bundesjustizministerin. Dadurch werde riskiert, dass ein Gläubiger bei kleineren Geldschulden darauf verzichte, seine berechtigte Geldforderung vollstrecken zu lassen, weil er von den hohen Kosten – die er vorab zu tragen hat - abgeschreckt sei.
"Vollstreckungsbüros"
Zypries plädiert statt der geplanten Neuorganisation des gesamten Gerichtsvollzieherwesens für eine "Verbesserung des geltenden Systems". Vollstreckungsabläufe könnten durch die Einrichtung von Vollstreckungsbüros, deren Infrastruktur mehrere Gerichtsvollzieher gemeinsam nutzen würden, sowie Leistungsanreize im Gerichtsvollzieherkostengesetz und eine Verbesserung der Sachaufklärung optimiert werden. Die Sachaufklärung diene der Ermittlung der allgemeinen Vermögensverhältnisse des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit einem Gesetzentwurf zur Reform der Sachaufklärung befasse, stehe kurz vor dem Abschluss ihrer Arbeit.
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Am 14. Mai. 2007 unter:
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