Hilfsantrag noch offen
Gabriel lehnt RWE-Antrag zur Strommengenübertragung auf Biblis A ab
"Nach dem Atomgesetz dürfen Strommengen von Mülheim-Kärlich nicht auf das Atomkraftwerk Biblis A übertragen werden. Der Hauptantrag von RWE widerspricht auch der Vereinbarung, die die Energieversorgungsunternehmen am 14. Juni 2000 mit der Bundesregierung abgeschlossenen haben", sagte Gabriel zur Begründung.
Das Bundesumweltministerium, in dem zahlreiche gut bezahlte Juristen tätig sind, hat zur Stützung seiner Rechtsauffassung ein Gutachten bei dem Staats- und Verwaltungsrechtler Professor Joachim Wieland von der Universität Frankfurt am Main in Auftrag gegeben. Professor Wieland habe "detailliert begründet", was aus einer Fußnote des Atomgesetzes offenbar eindeutig hervorgeht.
So sei nach Paragraf 7 Absatz 1d des Atomgesetzes eine Übertragung der RWE für das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich zugewiesenen Strommenge lediglich auf die in der Fußnote der Anlage 3 aufgeführten Atomkraftwerke Emsland, Neckarwestheim 2, Isar 2, Gundremmingen B und C sowie bis zu einer Elektrizitätsmenge von 21,45 Terawattstunden (TWh) auf Biblis B gestattet.
RWE hat die aktuelle Entscheidung des Bundesumweltministeriums nicht erst abgewartet, sondern bereits am 26. April 2007 beim Verwaltungsgerichtshof Kassel Klage gegen das Bundesumweltministerium eingereicht. Nach Angaben des Ministeriums prüft der Hessische Verwaltungsgerichtshof derzeit eine Verweisung des Rechtsstreits an das für den Sitz des Bundesumweltministeriums in Bonn zuständige Verwaltungsgericht Köln.
Professor Wieland und Ministerium: Keine Strommengenübertragung auf ältere Atomkraftwerke bei schlechterem Sicherheitsniveau
Professor Wieland bestätigte auch an einem anderen Punkt die Rechtsauffassung seines Auftraggebers. Nach Angaben des Ministeriums darf das Ministerium demnach einer Übertragung von einem jüngeren auf ein älteres Atomkraftwerk "nur dann zustimmen, wenn die beabsichtigte betriebswirtschaftliche Optimierung nicht zu Lasten der Sicherheit geht". Das Bundesumweltministerium müsse bei solchen Anträgen nach Paragraf 7 Absatz 1b Satz 2 Atomgesetz "eine eigene vergleichende Sicherheitsanalyse vornehmen und sei hierbei nicht an Bewertungen der Landesbehörden gebunden".
Auf dieser rechtlichen Basis soll nun der Hilfsantrag zur Übertragung von Strommengen vom Atomkraftwerk Emsland auf Biblis A im Bundesumweltministerium weiter geprüft werden. Das vergleichsweise junge Atomkraftwerk Emsland der so genannten "Konvoi-Baureihe" verfügt nach allgemeiner Einschätzung von Reaktorsicherheitsexperten über ein deutlich höheres Sicherheitsniveau als die Altanlage Biblis A.
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Am 18. Mai. 2007 unter:
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