Wegen einer Stimme
"Bürger in Wut" fechten Bremer Wahlergebnis an
Durch eine Besonderheit des Wahlrechtes in dem Zwei-Städte-Staat genügt für den Einzug ins Parlament der Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde in Bremerhaven oder in Bremen. "Bürger in Wut" war nur in Bremerhaven zur Wahl angetreten.
Timke, der Bürgerschaftswahl 2003 noch als Spitzenkandidat für die Schill-Partei angetreten war, sagte, mit dem Einspruch solle eine Neuauszählung der Stimmen erreicht werden.
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Am 25. Mai. 2007 unter:
politikStichworte:
« Stasivorwürfe nach Briefkontrollen des Staatsschutzes
G8-Staaten vereinbaren engere Zusammenarbeit "gegen Terrorismus" »

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