Flexibilität und Mobilität
Arbeitgeber wollen nicht mehr für Wegeunfälle zahlen
"Seit ihrer Einführung unter Bismarck besteht die Unfallversicherung in ihren wesentlichen Grundzügen unverändert", so Hundt. "Und wenn gesetzliche Änderungen vorgenommen wurden, bezogen sich diese regelmäßig nur auf Leistungsausweitungen." Langfristig lasse sich "eine Beitragsentlastung von 25 Prozent erreichen", ohne eine "angemessene" soziale Absicherung der Versicherten in Frage zu stellen, sagte der Arbeitgeberpräsident.
Hundt: Mehrbelastungen für Arbeitgeber geplant
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, bis zur Mitte der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Reform der Unfallversicherung vorzulegen.
Vom Grundkonzept her sei diese Neuordnung des Unfallrentenrechts überzeugend, so Hundt. So begrüßte er, dass die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften von 26 auf 9 Träger reduziert werden sollen. Die positiven Reformansätze würden jedoch "durch Leistungsausweitungen und Systembrüche konterkariert". Hundt behauptete, die bisherigen Planungen aus dem Arbeitsministerium führten zu Mehrbelastungen für die Arbeitgeber. Notwendig seien vielmehr Entlastungen.
Seit 1991 habe sich die Zahl der Arbeitsunfälle halbiert, während die Beitragsbelastung der Arbeitgeber nur um sechs Prozent auf 1,31 Prozent der Lohnsumme gesunken sei, beklagte Hundt.
Buntenbach: Reine Stimmungsmache
"Die von der BDA beklagte angebliche Überversorgung ist pure Stimmungsmache, um weitere Entlastungen für Arbeitgeber zu erreichen und die Risiken von Arbeits- oder Wegeunfällen auf die Beschäftigten abzuwälzen", meint DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.
Der DGB lehnte die Forderungen der Arbeitgeber ab. Der DGB begrüße zwar eine Reform der Unfallversicherung, wenn die Risiken für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer "zielgenauer und effizienter abgesichert" werden, so Buntenbach. "Wir können die Koalition aber nur davor warnen, sich von scheinheiligen Begründungen für Leistungsabbau blenden zu lassen." Insbesondere die Forderung der Arbeitgeber, Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung zu streichen, lehnt der DGB ab.
Wer den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein immer höheres Maß an Flexibilität und Mobilität abverlange, dürfe ihnen nicht auch noch die Risiken eines Unfalls aufbürden, meint Buntenbach. "Wegeunfälle fallen auch in die Verantwortung der Arbeitgeber, denn die Arbeitsverdichtung und damit der Stress haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Wer den Kopf voll hat mit Sorgen fährt unkonzentrierter und aggressiver, ist also einem höheren Unfall-Risiko ausgesetzt."
Buntenbach bemängelte, dass die Vorschlage der Koalition noch nicht konkret genug seien, um sie zu bewerten. Die Reform der Unfallversicherung dürfe aber kein Kürzungsgesetz werden, warnte die DGB-Funktionärin.
Die Arbeitgeber seien aufgefordert, die betriebliche Prävention auszubauen, um Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. "Dadurch könnten auch die anderen Sozialversicherungen, insbesondere die Gesetzliche Krankenversicherung, erheblich entlastet werden", so Buntenbach.
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Am 29. Mai. 2007 unter:
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« Siegburger Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug werden getrennt
Im Irak wurden offenbar drei Deutsche entführt »

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