Auch Gegenveranstaltungen möglich
Verwaltungsgericht hebt Verbot für Schweriner NPD-Demo auf
Das Verwaltungsgericht gab damit den Eilanträgen der NPD und den Organisatoren von drei Gegenveranstaltungen weitestgehend statt.
Der Schweriner Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU) hatte am 30. Mai den für Samstag geplanten Aufmarsch der NPD und der drei angemeldeten Gegendemonstrationen verboten. Von den etwa 3700 benötigten Polizisten seien nach einer bundesweiten Anforderung nur rund 1900 zugesichert worden, hieß es zur Begründung.
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Am 31. Mai. 2007 unter:
justizStichworte:
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