Beschwerde eingelegt

Keine Ermittlungen in Freiburg gegen Oettinger nach Trauerrede

Seine Filbinger-Rede hat für den baden-württembergischen Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) offenbar keine strafrechtlichen Konsequenzen. Wie die "Stuttgarter Nachrichten" berichten, sieht die Freiburger Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht auf Volksverhetzung. Fünf eingegangene Strafanzeigen gegen den Regierungschef seien von der Landesbehörde allesamt abschlägig beschieden worden.

"Wir haben von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen", sagte Behördensprecher Wolfgang Maier der Zeitung. Oettinger habe in seiner Rede nicht den Nationalsozialismus verherrlicht oder bestimmte Gräueltaten verharmlost. Der Ministerpräsident habe vielmehr versucht, "eine einzelne Person zu würdigen". Dies sei nicht strafbar.

Ein Anzeigenerstatter habe gegen diese Entscheidung allerdings Beschwerde erhoben. Nun müsse die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe prüfen, ob die Position der Freiburger Kollegen juristisch korrekt sei.

Oettinger hatte den verstorbenen Ex-Ministerpräsidenten Hans Filbinger (CDU) am 11. April bei der Trauerfeier in Freiburg zu einem "Gegner des NS-Regimes" erklärt, diese Äußerung aber nach heftiger Kritik wieder zurückgenommen. Filbinger war Mitglied der NSDAP und als Marinerichter im Zweiten Weltkrieg an mehreren Todesurteilen beteiligt.

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