Freiheitsstrafen möglich
CSU drohen offenbar Strafzahlungen wegen Parteispenden-Affäre
Die Staatsanwaltschaft Traunstein werde deshalb gegen Hollerith Anklage wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz erheben, das für falsche Angaben über die Herkunft von Parteieinnahmen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorsieht.
Mehrere von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachter hätten bestätigt, dass die Preise für die im Auftrag der CSU verkauften Anzeigen bis zum Zehnfachen über dem Orts- und Marktüblichen gelegen hätten, schreibt das Magazin. Sollte Hollerith verurteilt werden, müsste sich die CSU dem Bericht zufolge wegen falscher Rechenschaftsberichte auf Strafzahlungen im sechsstelligen Bereich an die Bundestagsverwaltung einstellen. In diesem Fall wolle die Partei von Hollerith in voller Höhe Schadenersatz fordern.
Hollerith sagte dem Magazin: "Ich übernehme die Verantwortung für Vorgänge, die mit meinem damaligen Amt als Bundestagsabgeordneter verbunden sind." Er habe sich allerdings in keinem Fall persönlich bereichert.
Es ist bislang öffentlich nicht bekannt, welche Unternehmen oder sonstige Institutionen und Personen die CSU mit den überhöhten Anzeigenpreisen anonym bezahlt haben. Auch ist unbekannt, welche Gegenleistungen die Partei für die Gelder möglicherweise erbringen sollte.
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