Polizei überlastet?

Verwaltungsgericht bestätigt Verbot für NPD-Demo in Ludwigslust

Das Schweriner Verwaltungsgericht hat das Verbot einer Demonstration der NPD am Samstag, den 2. Juni in Ludwigslust bestätigt. Ein Eilantrag der NPD-Landtagsfraktion gegen die entsprechende Entscheidung des Landkreises Ludwigslust sei abgelehnt worden, teilte das Gericht am 1. Juni mit. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass über die absehbaren Polizeieinsätze in Schwerin hinaus weitere Großeinsätze der Polizei nicht mehr leistbar seien. Die Voraussetzungen für einen polizeilichen Notstand seien in diesem Fall gegeben. Gegen die Entscheidung kann beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald Beschwerde eingelegt werden.

Der Landkreis Ludwigslust hatte zuvor die NPD-Demonstration in der mecklenburgischen Kleinstadt untersagt. Dagegen ging die NPD beim Schweriner Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag vor. Nach dem bereits für Schwerin angekündigten Aufmarsch würde ein zusätzlicher NPD-Aufzug die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährden, begründete eine Sprecherin des Landratsamts das Verbot.

Es seien Gegenaktionen zu erwarten, deren Umfang und Risiken schwer einzuschätzen seien. Die Sprecherin verwies darauf, dass am Samstag bereits mehrere Veranstaltungen in Ludwigslust stattfinden sollen.

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