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Zivilbeamter soll bei G8-Protesten angeblich Stein geworfen haben

Provokateure der Polizei?

Im Streit um den Einsatz von Zivilbeamten bei den G8-Protesten hat sich ein Zeuge zu Wort gemeldet. Die "Hamburger Morgenpost" berichtete, nach der Aussage eines 25-Jährigen aus der Nähe von Hamburg habe einer von vier schwarz gekleideten Männern bei den Protesten einen Stein in Richtung des Sicherheitszauns geworfen und gebrüllt: "So, jetzt drauf auf die Bullen". Die Männer seien wegen ihrer auffälligen Kleidung von Demonstranten enttarnt worden, schrieb das Blatt. Der Zeuge sagte, ihm seien vier Männer aufgefallen, weil sie ganz schwarz gekleidet waren. "Ich dachte sofort: Die wirken wie Leute, die unbedingt aussehen wollen, als seien sie Autonome", sagte der Zeuge, der dem Blatt zufolge bereit ist, seine Aussagen vor Gericht zu wiederholen.

Der Strafverteidiger Eberhard Kempf sagte der "Berliner Zeitung", sollte sich der Vorwurf als richtig herausstellen, dass Polizisten als Provokateure eingesetzt wurden, sei das ein ungeheuerlicher Vorgang. In diesem Falle hätten sich die Beamten nach seiner Einschätzung strafbar gemacht.

Wie die "Hamburger Morgenpost" am Freitag berichtete, erwägt die Staatsanwaltschaft Rostock, gegen die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Anstiftung zu einer Straftat einzuleiten. Oberstaatsanwalt Peter Lückemann sagte: "Wir werden den Sachverhalt strafrechtlich prüfen."

Demonstranten waren am Mittwoch vier bis fünf teilweise vermummte Männer in ihren Reihen aufgefallen, die sich angeblich auffällig aggressiv gegenüber der Polizei verhielten. G8-Kritiker aus Bremen, sagten, sie hätten einen von ihnen als Zivilbeamten erkannt.

Am Freitag bestätigte die Polizei den Einsatz eines Beamten in Zivil. Der Mann habe aber nicht den Auftrag gehabt, Demonstranten zu Straftaten oder Störungen anzustiften. Er habe lediglich Informationen über die Planung und Begehung von gewalttätigen Aktionen sammeln sollen. Der Einsatz solcher zivilen Kräfte sei Bestandteil der Deeskalationsstrategie und diene ausschließlich der beweiskräftigen Feststellung von Gewalttätern.