Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Bundestag beschließt neues Ausländerrecht

"Schädlich für die Wirtschaft"

Gegen heftige Kritik der drei Oppositionsfraktionen hat die große Koalition am 14. Juni umfassende Änderungen des Ausländerrechts im Bundestag durchgesetzt. Die Neuregelung sieht vor, dass langjährig geduldete Ausländer bis Ende 2009 einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Wer dann nicht nachweisen kann, dass er selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, verliert das Bleiberecht. Nachziehende Ehepartner sollen künftig mindestens 18 Jahre alt sein und vor der Einreise einfache Deutsch-Kenntnisse nachweisen müssen. Bei Nichtteilnahme an Integrationskursen können Sozialleistungen gekürzt werden.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Die Länderkammer befasst sich damit am 6. Juli.

Für den Gesetzentwurf votierten 398 Abgeordnete. Dagegen stimmten 170 Parlamentarier; 5 enthielten sich. 21 Nein-Stimmen und die 5 Enthaltungen kamen dabei aus der SPD-Fraktion. 56 weitere SPD-Abgeordnete gaben trotz Zustimmung in Erklärungen ihre Bedenken zu Protokoll. SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper räumte "ein paar Kritikpunkte" seiner Fraktion an der Reform ein.

In der Debatte verteidigte Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Gesetzentwurf gegen Vorwürfe, die Reform sei "menschrechts- und grundgesetzfeindlich". Mit den Regelungen werde die Integration der in Deutschland lebenden Ausländer eindeutig verbessert. Ähnlich äußerte sich die Staatsministerin für Integration, Maria Böhmer (CDU). Sie mahnte aber weitergehende Regelungen für den Zuzug von Hochqualifizierten an. An Länder und Kommunen appellierte Böhmer, das neue Bleiberecht "großzügig" auszulegen.

Der FDP-Abgeordnete Hartfrid Wolff kritisierte die Reform als schädlich für die Wirtschaft und teilweise verfassungswidrig. Die Links-Abgeordnete Sevim Dagdelen wertete das Gesetz als "Angriff auf die Rechte von Flüchtlingen". Der Grünen-Parlamentarier Josef Philip Winkler sprach vom "umfangreichsten Paket an Einschränkungen von Bürgerrechten für Ausländer und Asylbewerber seit Jahrzehnten".