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Gericht weist erste Klagen gegen Studiengebühren in Baden-Württemberg zurück

Niederlage für Studenten

Die Studiengebühren in Baden-Württemberg sind nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg rechtmäßig. Das Gericht wies am 20 Juni drei Klagen von Studenten gegen ihre Gebührenbescheide zurück. Die Richter konnten in den einzelnen Fällen keine Verstöße gegen das geltende Landes- und Bundesrecht feststellen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Es wurde Berufung zugelassen.

In Baden-Württemberg sind seit dem laufenden Sommersemester 500 Euro pro Semester fällig. Bei dem Verfahren handelte es sich um den landesweit ersten Prozess zu den Gebühren. Den Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg liegen insgesamt rund 2800 Klagen von Studenten vor.

Das Freiburger Verwaltungsgericht hatte stellvertretend für zahlreiche andere Klagen über die Einsprüche von insgesamt sechs Studenten beraten. Dabei ging es unter anderem um die von einer 20-jährigen Studentin aufgeworfene Frage, ob die Gebühren mit dem Grundgesetz und dem Völkerrecht in Einklang stehen.

Sozialpakt der Vereinten Nationen hat unentgeltliches Studium zum Ziel

Dem Richterspruch zufolge entsprechen die Gebührenbescheide dem Landesrecht und sind darüber hinaus auch mit höherem Recht vereinbar. Auch vor dem Hintergrund eines Sozialpakts der Vereinten Nationen, der 1976 in Deutschland in Kraft trat und ein unentgeltliches Studium zum Ziel hat, äußerten die Richter keine Bedenken. Es spreche nichts dagegen, für die Nutzung von Universitäten Gebühren einzuführen, zumal die Studenten aus der Hochschulausbildung auch einen "wirtschaftlichen Nutzen" ziehen.

Auch mit Blick auf die finanzielle Situation von Studenten erklärte das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Werner Cordes die Gebühren für rechtens. Sie verwiesen auf die Möglichkeit von Darlehen, die erst nach dem Studium zurückgezahlt werden müssten. Allein die Studiengebühr halte den Bürger nicht von der Aufnahme eines Studiums ab, meint der Richter.

Zu den Klägerinnen zählte auch eine 37-jährige Mutter von zwei 11 und 13 Jahre alten Kindern, die nach längerer Pause ihr Lehramts-Studium wieder aufgenommen hat. Ihre Klage richtete sich gegen die Regelung, wonach nur Eltern von Kindern unter acht Jahren von den Gebühren befreit werden. Die Richter verwiesen jedoch darauf, dass der Gesetzgeber die Altersgrenze bereits von fünf auf acht Jahre angehoben habe. Eine "etwas großzügigere Regelung" wäre aus ihrer Sicht allerdings wünschenswert.

Weitere Kläger waren vier Studenten, die als Ausgleich für ihren abgeleisteten Zivildienst für zwei Semester von den Gebühren befreit werden wollten. Das Gericht verwies jedoch darauf, dass der Zivil- oder Wehrdienst nicht vor späteren Mehrbelastungen schütze.

Während die klagenden Studenten enttäuscht reagierten, begrüßte der baden-württembergische Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) die Entscheidung. Das Gericht habe die Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Gebühren bestätigt.