Verstoß gegen Archivgesetz
Akten zu sächsischer Korruptionsaffäre wurden vernichtet
Die Akten seien damit zu einem Zeitpunkt vernichtet worden, als die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) zur Beaufsichtigung der Tätigkeit des Geheimdienstes noch nicht über eine Übergabe der Datensammlung an die Staatsanwaltschaft entschieden hatte.
Nach Angaben des Grünen-Rechtspolitikers Johannes Lichdi antwortete Buttolo auf dessen Frage nach der Löschung von Daten, dass in der Vergangenheit im Landesamt für Verfassungsschutz Arbeitskopien von Akten vernichtet worden seien, die von der Staatsanwaltschaft zur Einsicht angefordert worden waren. Die Akten hätten sich auf abgeschlossene Strafverfahren bezogen. Die Vernichtung der Unterlagen habe auf einem internen Missverständnis beruht.
Lichdi betonte, Buttolo habe zugegeben, dass bei der Löschung ein Verstoß gegen das Archivgesetz vorliege. Laut Lichdi und Hahn soll Buttolo überdies gesagt haben, dass ein Teil der Originalakten derzeit angeblich nicht auffindbar ist. Vom Innenministerium war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Die in den Geheimakten enthaltenen Vorwürfe sollen von Amtsmissbrauch, Kinderprostitution, Bandenkriminalität und Geldwäsche bis hin zu Verstrickungen höchster Kreise in zwei Morde und einen Mordversuch in Leipzigs Immobilienbranche reichen.
In der Korruptionsaffäre geht es auch um angebliche Verbindungen sächsischer Politiker und Justizbeamter zum organisierten Verbrechen und ins Rotlichtmilieu. Die PKK hatte befürwortet, dass die Akten der Staatsanwaltschaft für Ermittlungen zur Verfügung gestellt werden.
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Am 21. Jun. 2007 unter:
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