Offene Grenzen

Europäisches Strafregister

Straftäter können sich innerhalb der EU über die offenen Grenzen weitgehend unbehindert bewegen, stellte das Europaparlament fest. Vor diesem Hintergrund strebt die EU einen verstärkten "Datenaustausch über Informationen aus den nationalen Strafregistern auf europäischer Ebene" an. Die Abgeordneten des Europaparlaments verabschiedeten am 21. Juni einen entsprechenden Bericht des spanischen EU-Abgeordneten Agustín Díaz de Mera. Darin betont die Parlamentsmehrheit, "wie wichtig eine effiziente Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Strafverfolgung" ihres Erachtens ist.

Anträge auf Informationen über Verurteilungen sollten unter den Mitgliedsstaaten schnell und vollständig erwidert werden, fordern die Abgeordneten. Zurzeit gebe es keine einheitlichen Kriterien in der EU darüber, wie Informationen aus Strafregistern weitergegeben werden sollen.

Zwei Prioritäten werden in dem Parlamentsbericht hervorgehoben: Jeder Mitgliedstaat soll Informationen über Verurteilungen speichern, die gegen seine eigenen Staatsangehörigen ergangen sind. Zudem soll jede Änderung in Strafregistern in dem Mitgliedstaat, in dem das Urteil vollzogen wurde, eine identische Änderung in dem Mitgliedstaat nach sich ziehen, aus dem der Verurteilte stammt. Auf diese Weise soll nach Vorstellung der Europaabgeordneten schrittweise ein europäisches Strafregister entstehen.

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