Staatsgerichtshof überprüft Landtagswahl 2006 in Baden-Württemberg
Zuschnitt der Wahlkreise
Die Wahlprüfungsbeschwerde richtet sich vor allem gegen den Zuschnitt der Wahlkreise. Die Kläger bemängeln, dass zwölf Wahlkreise um mehr als 20 Prozent von der Durchschnittsgröße der baden-württembergischen Wahlkreise abweichen. Dies verstoße unter anderem gegen das Gebot der Chancengleichheit der Wahlbewerber.
Weiterer Kritikpunkt ist das d'Hondtsche Berechnungsverfahren, nach dem in Baden-Württemberg Ausgleichs- und Überhangmandate ermittelt werden.
Das Landtagsplenum hatte den Wahleinspruch am 9. November mehrheitlich zurückgewiesen und die Gültigkeit der Wahl festgestellt. Dieser Beschluss wird mit der Wahlprüfungsbeschwerde beim Staatsgerichtshof angefochten.