"Koma-Partys"
Bund und Länder verfügen Verbot von Flatrate-Partys
Bätzing begrüßte die rechtliche Klarstellung. Angebote zum Rauschtrinken seien unverantwortlich. "Jetzt ist klar, Vollzugsbehörden der Länder können aktiv gegen diese Form von Veranstaltungen zum Betrinken und deren Bewerbung vorgehen." Bätzing forderte zugleich eine Kontrolle der Umsetzung.
Alle Bundesländer tragen den Beschluss den Angaben zufolge mit und wollen die kommunalen Ordnungsbehörden per Erlass oder Rundschreiben entsprechend anweisen. Mehrere Länder haben dies bereits veranlasst.
Die Debatte über Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen war im März durch den Tod eines Berliner Schülers ausgelöst worden, der nach einer Flatrate-Party gestorben war. Der 16-Jährige soll dabei rund 50 Tequila getrunken haben und war mit einem Blutalkoholwert von 4,8 Promille ins Krankenhaus gekommen.
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