Nutzung zu Forschungszwecken

Bischofskonferenz warnt vor Lockerung des Embryonenschutzes

Die Deutsche Bischofskonferenz warnt vor einer Lockerung des Stammzellgesetzes. Der Schutz menschlicher Embryonen vor Zerstörung und vor der Nutzung zu Forschungszwecken dürfe nicht preisgegeben werden, sagte der Sekretär des Gremiums, Hans Langendörfer, am 16. Juli. Die Förderung selbst hochrangiger For­schungsinteressen dürfe unter keinen Umständen dazu führen, dass ungeborenes Leben einem bestimmten Zweck diene. Die Freiheit der Forschung dürfe nicht über den Schutz des Lebens gestellt werden. Der Der Nationale Ethikrat sprach sich mehrheitlich hingegen für eine Lockerung des Stammzellgesetzes aus.

Der Embryo genieße ein Lebensrecht und uneingeschränkte Lebensschutz vom Zeitpunkt der Befruchtung an, sagte Langendörfer. Jede andere Annahme sei ethisch bedenklich.

Der Nationale Ethikrat hatte sich am 16. Juli mit knapper Mehrheit für eine Lockerung des Stammzellgesetzes ausgesprochen. Von 24 Mitgliedern sind 14 der Meinung, dass die Rahmenbedingungen geändert werden müssten, damit die deutsche Forschung im internationalen Wettbewerb bestehen kann. Die jährliche Stellungnahme der Kommission wird demnächst an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) übergeben und hat empfehlenden Charakter.

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