Nutzung zu Forschungszwecken
Bischofskonferenz warnt vor Lockerung des Embryonenschutzes
Der Embryo genieße ein Lebensrecht und uneingeschränkte Lebensschutz vom Zeitpunkt der Befruchtung an, sagte Langendörfer. Jede andere Annahme sei ethisch bedenklich.
Der Nationale Ethikrat hatte sich am 16. Juli mit knapper Mehrheit für eine Lockerung des Stammzellgesetzes ausgesprochen. Von 24 Mitgliedern sind 14 der Meinung, dass die Rahmenbedingungen geändert werden müssten, damit die deutsche Forschung im internationalen Wettbewerb bestehen kann. Die jährliche Stellungnahme der Kommission wird demnächst an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) übergeben und hat empfehlenden Charakter.
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