Mehrbelastung durch Gesundheitsreform
Sozialverband plant nach Urteil zu Rentnern Verfassungsbeschwerde
Sobald die Begründung des Gerichts vorliege, werde man diese ausgiebig prüfen, sagte Hirrlinger. "Wenn wir eine Chance sehen, werden wir auf jeden Fall Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erheben", fügte er hinzu.
Die Kasseler Bundesrichter befanden am 18. Juli, es verstoße nicht gegen die Verfassung, dass Rentner wie alle gesetzlich Versicherten seit 1. Juli 2005 mehr als die Hälfte ihrer Krankenversicherungsbeiträge allein tragen müssen. Der zusätzliche Beitrag in Höhe von 0,45 Prozent der Rente sei eine "gerechtfertigte Belastung".
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Am 19. Jul. 2007 unter:
gesundheitStichworte:
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