"Ruinöse Auswirkungen"

Biodiesel-Hersteller prüfen Verfassungsbeschwerde gegen Steuer

Ein Jahr nach Einführung einer Stufensteuer auf Biodiesel wächst einem Magazinbericht zufolge der Unmut innerhalb der Branche. Nach Informationen der Onlineausgabe des Wirtschaftsmagazins "Capital" erwägen Biodiesel-Hersteller eine Verfassungsbeschwerde gegen das Energiesteuergesetz aus dem Jahr 2006. Grundlage ist ein Gutachten, mit dem der Verband der Deutschen Biokraftstoff-Industrie (VDB) die Chancen auf eine Beschwerde prüfen ließ. In dem Gutachten heiße es unter anderem, "die Besteuerung von Biodiesel nach den Energiesteuergesetz ist verfassungswidrig." So habe die Reduzierung der Steuerbegünstigung für die Erzeuger von Biodiesel "im Ergebnis ruinöse Auswirkungen".

Der Markt, auf dem sie bislang hätten Biodiesel anbieten können, werde durch die Neuregelung zunichte gemacht, wird aus dem Gutachten zitiert.

Vor einem Jahr, am 1. August 2006, wurde im Zuge des Energiesteuergesetzes erstmals eine Steuer auf Biodiesel von neun Cent je Liter erhoben. Das Gesetz sieht vor, dass die Steuer stufenweise steigt - ab dem kommenden Jahr zunächst auf 15 Cent je Liter Biodiesel. Ab 2012 sollen es 45 Cent je Liter sein und damit nahezu gleich viel wie bei mineralischem Diesel, der mit 47 Cent je Liter besteuert wird. Andere Energieträger wie Uran blieben weiterhin steuerfrei.

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