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Gericht stoppt Französisch-Pflicht an Gymnasien am Rhein

"Oettinger hatte alle Bedenken zurückgewiesen"

Die geplante Französisch-Pflicht in den fünften Klassen der Gymnasien entlang des Rheins in Baden-Württemberg ist vom Tisch. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg setzte eine entsprechende Rechtsverordnung des baden-württembergischen Kultusministeriums aus, wie das Gericht am 24. Juli in Mannheim mitteilte. Damit hatte der Eilantrag eines Karlsruher Schülers und seiner Mutter Erfolg, die eine Verletzung der Chancengleichheit der Kinder rügten. Kultusminister Helmut Rau (CDU) will das Vorhaben nun nicht weiter verfolgen.

Auch Gymnasien entlang der "Rheinschiene" können damit weiterhin Englisch als erste Fremdsprache anbieten. Nach dem Willen Raus sollte ab dem kommenden Schuljahr an den 60 Gymnasien entlang des Rheins Französisch als erste Pflichtfremdsprache eingeführt werden, während in den übrigen Landesteilen Englisch als erste Fremdsprache vorgeschrieben ist. Als Begründung dieses bundesweiten Sonderwegs wurde die Nähe zum Nachbarn Frankreich angeführt.

Rau und Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) hatten alle Bedenken von Eltern-, Lehrer- und Wirtschaftsverbänden sowie von SPD und Grünen, die die "Beibehaltung der Wahlfreiheit" gefordert hatten, zurückgewiesen. SPD-Landes- und Fraktionschefin Ute Vogt sprach nun von einer "schallende Ohrfeige für den Kultusminister", Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann von einem "Fiasko für die Landesregierung".

Der VGH betonte, dass nach dem Eilantrag voraussichtlich auch der Normenkontrollantrag der Kläger im Hauptsacheverfahren Erfolg haben werde. Die Rechtsverordnung werde aus formalen Gründen "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" keinen Bestand haben. Denn für einen solch starken Eingriff in Grundrechte der Schüler und der Eltern sei ein förmliches Gesetz und nicht nur eine Rechtsverordnung nötig. Rau zeigte sich nach Angaben einer Ministeriumssprecherin "sehr überrascht" von der Begründung, erklärte aber, dass er nun eine Französisch-Pflicht nicht per Gesetz durchsetzen wolle. Mit dem Urteilsspruch sei ein "Schlussstrich" gezogen.

Der VGH betonte, die Landesregierung habe beim Pflichtfranzösisch "aus überwiegend politischen Motiven" gehandelt. Zwar könne der Staat die Sprachfolge bei einer Schulart festlegen. Er müsse aber innerhalb eines Bundeslandes "eine kontinuierliche Schulausbildung ohne Brüche" gewährleisten. Bei einem Umzug dürften "keine unangemessenen Benachteiligungen" auftreten. Dies sei nicht ausgeschlossen, wenn in einzelnen Landesteilen unterschiedliche Fremdsprachen erlernt werden müssten, die "versetzungsrelevant" seien. (AZ: 9 S 1298/07 - Beschluss vom 23. Juli 2007)

Nach Angaben Raus können betroffene Eltern entlang der Rheinschiene nun ihre Kinder bis zum Ende der zweiten Schulwoche des neuen Schuljahrs 2007/2008 bei den Fremdsprachen ummelden. Die Bildungsgewerkschaft GEW befürchtet: "Das Urteil einen Tag vor dem Ferienbeginn wird für Chaos an den Gymnasien sorgen." Die "Sturheit" Raus müssten jetzt die Kinder, Eltern und Lehrer ausbaden, die nun in den Ferien neu über die Sprachenwahl entscheiden müssten.