"Vattenfall täuscht die Öffentlichkeit"
Carstensen erwartet Aus für Atomkraftwerk Brunsbüttel 2009
Der Atomkraftwerksbetreiber Vattenfall und das für die Reaktoraufsicht zuständige Kieler Sozialministerium wiesen Berichte über mögliche Zusammenhänge zwischen Wasserstoff-Explosionen in den deutschen Atomkraftwerken Gundremmingen, Krümmel und Brunsbüttel zurück. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen den Vorfällen von 1987 und 1999 und der Wasserstoff-Explosion in Brunsbüttel 2001, sagte ein Sprecher des Kieler Ministeriums.
Wörtlich heißt es in einer Stellungnahme von Vattenfall vom 23. Juli: Die Explosion von Radiolysegas im Kernkraftwerk Brunsbüttel im Jahr 2001 stand in keinem Zusammehang mit den vorher aufgetretenen Fällen." Diese Darstellung ist nach Auffassung der IPPNW "nachweislich falsch".
Dies gehe aus einer so genannten "Weiterleitungsnachricht" vom 29. Mai 2002 hervor, die die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) im Auftrag der Bundesregierung erstellt habe. In diesem Papier werde betont, dass die GRS sowohl nach der Explosion in Gundremmingen 1987, als auch nach der Explosion in Krümmel 1987 als auch "zuletzt" nach der Explosion in Brunsbüttel 1999 mit der Weiterleitungsnachricht vom 31. Mai 2000 "auf das Problem der Radiolysegasreaktion in Siedewasserreaktoren hingewiesen" und "entsprechende Empfehlungen" zur Vorsorge gegeben hatte. "Die GRS hat insofern einen klaren Zusammenhang zwischen den Wasserstoffexplosionen 1987, 1999 und 2001 hergestellt", so die IPPNW. "Das zeigt, dass die Behauptung von Vattenfall, es habe keinen Zusammenhang gegeben, schlichtweg falsch ist."
"Gegenmaßnahmen getroffen" - dennoch kam es zu weiteren Explosionen
Die Kieler Atomaufsicht teilte weiterhin mit, dass schon nach den ersten Zwischenfällen Gegenmaßnahmen getroffen worden seien. So seien beispielsweise Katalysatoren eingebaut worden.
Nach Angaben von Vattenfall wurden die Ereignisse von GRS und den Landes-Atomaufsichten sorgfältig ausgewertet. Im Ergebnis seien alle deutschen Siedewasserreaktoren nachgerüstet worden.
Laut IPPNW waren die getroffenen Maßnahmen ganz offensichtlich aber nicht hinreichend, da es nach der Explosion in Gundremmingen sonst nicht in Krümmel 1987 und in Brunsbütel 1999 sowie 2001 zu weiteren Wasserstoffexplosionen hätte kommen können.
Die IPPNW verweist zudem darauf, das auch die GRS in ihrer Weiterleitungsnachricht vom 29. Mai 2002 sehr deutlich gemacht habe, dass die zuvor ergriffenen Vorsorgemaßnahmen nicht umfassend genug gewesen seien. Auch dadurch werde "der eindeutige Zusammenhang zwischen den Ereignissen deutlich", so die Atomkritiker.
GRS: Teilweise waren die vorhandenen Kenntnisse nicht ausreichend
Die GRS sagte am 24. Juli der Nachrichtenagentur AP, man habe seinerzeit darauf hingewiesen, dass von Radiolysegas generell ein Explosionsrisiko ausgehe. "Wenn man weiß, dass Radiolysegas entsteht, muss man alle möglichen Stellen, an denen es sich bilden kann, untersuchen", sagte GRS-Sprecher Peter Butz. Das sei technisch machbar und relativ einfach möglich.
Die interne, nicht für die Öffentlichkeit gedachte Bewertung der GRS nach der gefährlichen Wasserstoffexplosion in Brunsbüttel im Jahr 2001 sah aber offenbar etwas anders aus. Laut IPPNW habe die GRS in ihrer Weiterleitungsnachricht vom 29. Mai 2002 zugegeben, dass man vor der Explosion 2001 nicht wusste, an welchen Stellen sich in Siedewasserreaktoren überall Wasserstoff ansammeln kann. Die GRS wörtlich: "Teilweise waren die vorhandenen Kenntnisse und Kriterien für die Festlegung der zu betrachtenden Bereiche und der erforderlichen Maßnahmen nicht ausreichend."
"Es konnte also zu der gefährlichen Wasserstoffexplosion in der unmittelbaren Umgebung des Reaktordruckbehälters im Jahr 2001 kommen, weil weder die Betreiber noch die Aufsichtsbehörde trotz der vielfachen Warnungen in der Lage waren, eine erneute Ansammlung von Wasserstoff zu verhindern", kritisiert die IPPNW.
Diese "fehlende Fachkunde" auf Seiten der Betreiber von Brunsbüttel und Krümmel, die auch bei vielen anderen Ereignissen zutage getreten sei, müsse zur Konsequenz haben, dass die Betriebsgenehmigungen für diese Atomkraftwerke widerrufen werden. Ein Unternehmen, das trotz vielfacher Warnungen nicht in der Lage sei, eine weitere Wasserstoffexplosion zu verhindern, darf nach Auffassung der IPPNW kein Atomkraftwerk betreiben.
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Am 24. Jul. 2007 unter:
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« Bundesregierung schließt trotz Geiselnahme Truppenabzug aus Afghanistan aus
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