"Zusätzliche Lehrstellen"
Oettinger fordert neue Staatszuschüsse für Unternehmen
Als Altbewerber gelten Schulabgänger, die seit mindestens einem Jahr vergeblich auf der Suche nach einer Lehrstelle sind. Den Angaben zufolge macht ihr Anteil an den Ausbildungsplatzbewerbern rund 50 Prozent aus, mit steigender Tendenz.
Nach den Vorstellungen der Landesregierung sollen Betriebe befristet bis Ende 2009 bis zu 50 Prozent der Ausbildungsvergütung des ersten Lehrjahres als einmaligen Zuschuss bekommen können.
Voraussetzung wäre, dass es sich tatsächlich um einen zusätzlichen Ausbildungsplatz handelt und der Schulabschluss des Auszubildenden länger als ein Jahr zurückliegt. Außerdem müssten sich die Jugendlichen bereits im Vorjahr um eine Lehrstelle bemüht haben - mit zugleich geringen Erfolgsaussichten bei einer neuerlichen Bewerbung.
Der Ausbildungsplatzzuschuss solle von den Arbeitsagenturen und auch den Trägern des Arbeitslosengeldes II erbracht werden. Die Landesregierung erhofft sich davon eine deutliche Reduzierung der Zahl der Altbewerber. Sie verwies auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, wonach im Zeitraum Oktober 2005 bis September 2006 bundesweit mehr als 385.000 Altbewerber eine Lehrstelle suchten.
Die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Nele Hirsch, kritisierte den Vorschlag. Nur wenn die Bundesregierung die Unternehmen durch gesetzliche Regelungen verpflichtetAusbildungsplätzen bereitzustellen, könne die Ausbildungsmisere gelöst werden, meint Hirsch.
Der baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger fordere jedoch das Gegenteil: "Er will den Rückzug der Unternehmen aus ihrer Ausbildungspflicht nun auch noch mit finanziellen Zuschüssen belohnen. Er weiß sich damit mit der Bundesregierung auf einer Linie. Auch im Bundeskabinett wird die Forderung nach Steuergeschenken für Unternehmen immer lauter", kritisiert die Abgeordnete.
Die Linksfraktion wehre sich "gegen diese Entwicklung. Wir fordern eine gesetzliche Ausbildungsplatzumlage. Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz suchen, sind keine Bittsteller. Sie haben das Recht auf ein auswahlfähiges Angebot an Ausbildungsplätzen", meint Hirsch.
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Am 25. Jul. 2007 unter:
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