"Verwaltungsmodernisierungsgesetz"
Kreisgebietsreform im Nordosten verfassungswidrig
Der Gesetzgeber hat nach Ansicht des Gerichts in seinen Überlegungen das Ziel einer leistungsfähigeren und effizienteren Verwaltung über die Anforderungen einer bürgernahen, kommunalen Selbstverwaltung gestellt. Es sei absehbar, dass in den Parlamenten der neuen Großkreise künftig noch weniger freiberufliche Abgeordnete tätig sein würden.
Grundsätzlich stimmte das Gericht der vom Land geplanten Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene zu. Zugleich empfahlen die Richter, schonendere Alternativen zu untersuchen und zum Beispiel eine Reduzierung auf acht neue Landkreise zu prüfen.
Die Richter entsprachen mit ihrem Urteil teilweise einer Verfassungsbeschwerde von elf Landkreisen sowie 24 ehemaligen CDU-Landtagsabgeordneten gegen die von der früheren Koalition auf den Weg gebrachte Kreisgebietsreform. Mecklenburg-Vorpommern hätte damit ab 2009 die bundesweit größten Landkreise bekommen.
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Am 26. Jul. 2007 unter:
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