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Gesundheitsminister wollen Paragraf 218 nicht antasten

Spätabtreibungen

Die Gesundheitsminister der Länder streben keine Änderung des Paragrafen 218 zur Begrenzung von Spätabtreibungen an. Bei ihrem Treffen in Ulm sprachen sie sich stattdessen dafür aus, das freiwillige Beratungsangebot für schwangere Frauen auszubauen, wie die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz (CDU) nach Abschluss der Konferenz am 5. Juli mitteilte. Demnach sollen Ärzte künftig enger mit psychosozialen Beratungsstellen zusammenarbeiten, damit die Mütter umfassend informiert werden.

Die Gesundheitsminister forderten die Ärzte auf, ihre bisherigen Verhaltensrichtlinien zu überarbeiten. Nach ihren Vorstellungen sollen Schwangere künftig schon vor der Pränataldiagnostik die Möglichkeit erhalten, sich mit den möglichen Konsequenzen auseinanderzusetzen. Bei einem krankhaften Befund sollte zudem vor der Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch eine psychosoziale Beratung stattfinden. Dabei sei es auch wichtig, den Schwangeren ausreichend Bedenkzeit zu gewähren.

Stolz sagte, der Ausbau der Beratung sei "zielführender", als sich in "permanente und fruchtlose Diskussionen" um den Paragrafen 218 zu begeben. Sie äußerte die Hoffnung, dass auch mit einem verbesserten Beratungsangebot die Zahl der Spätabtreibungen zurückgehen kann. Auch die bayerische Gesundheitsministerin Christa Stewens (CSU) sagte, eine Änderung des Paragrafen 218 sei innerhalb der großen Koalition nicht durchsetzbar. Eltern sollten aber die Möglichkeit erhalten, sich intensiv mit der Diagnose zu befassen.