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Kritik an Züblin wegen Ilisu-Staudamm

Völkerrecht

Anlässlich der Aktionärsversammlung der Züblin AG am 5. Juli forderten Kritiker die Stuttgarter Baufirma auf, sich aus dem hoch Ilisu-Staudammprojekt im Südosten der Türkei zurückzuziehen. "Das Ilisu-Projekt verletzt das Völkerrecht und die für derartige Vorhaben üblichen internationale Standards", meint Markus Dufner vom Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. "Die Anteilseigner sollten auf den sofortigen Rückzug des Unternehmens drängen - ein Schritt, den die Zürcher Kantonalbank vor kurzem bereits vollzogen hat."

Gesundheitsminister wollen Paragraf 218 nicht antasten

Spätabtreibungen

Die Gesundheitsminister der Länder streben keine Änderung des Paragrafen 218 zur Begrenzung von Spätabtreibungen an. Bei ihrem Treffen in Ulm sprachen sie sich stattdessen dafür aus, das freiwillige Beratungsangebot für schwangere Frauen auszubauen, wie die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz (CDU) nach Abschluss der Konferenz am 5. Juli mitteilte. Demnach sollen Ärzte künftig enger mit psychosozialen Beratungsstellen zusammenarbeiten, damit die Mütter umfassend informiert werden.

Merz und Riesenhuber unter den Großverdienern im deutschen Bundestag

Commerzbank, Siemens etc.

Dass der ehemalige Unionsfraktionschef Friedrich Merz (51) zu den Gutverdienern unter den Bundestagsabgeordneten gehören würde, war angesichts der bekannten Liste seiner Nebentätigkeiten seit langem klar. Seit Donnerstag hat die Öffentlichkeit zumindest grobe Anhaltspunkte dafür, wie viel Geld Merz quasi nebenher noch verdient. In dem dreistufigen System der Offenlegung von Einkünften - Stufe 1: 1000 bis 3500 Euro, Stufe 2: höhere Einnahmen bis 7000 Euro, Stufe 3: mehr als 7000 Euro - der Abgeordneten, dominiert bei Merz die Stufe drei. Allein für seine Mandate in Top-Gremien von acht Unternehmen kassierte Merz im Jahr 2006 mindestens 56000 Euro.

Dramatischer Druckabfall im Atomkraftwerk Krümmel

Kritik an Trauernicht wächst

Rund eine Woche nach den Vorfällen in den Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel geraten Schleswig-Holsteins Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) und Betreiber Vattenfall Europe immer mehr unter Druck. Die FDP bezeichnete Trauernicht am 5. Juli als "nur noch schwer tragbar". Unterdessen berichtete der "Tagesspiegel" unter Hinweis auf die der Zeitung vorliegende Ereignismeldung von einem dramatischen Druckabfall in Krümmel. Demnach sei bei der Schnellabschaltung eine Wasserpumpe des Speisewasserkreislaufs nach vier Sekunden ausgefallen. Nach der Öffnung zweier Sicherheitsventile sei der Druck im Reaktorkern von 65 auf 20 bar abgestürzt und der Wasserfüllstand im Siedewasserreaktor auf unter 11,6 Meter gesunken. Nach Informationen der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW wurden die Sicherheits- und Entlastungsventile in Krümmel von der Betriebsmannschaft für vier Minuten von Hand ausgelöst, was den Druck- und Füllstandsabsturz bewirkt habe. Durch den Reaktorschutz hätte daher das Einspeisesystem TJ und somit ein Sicherheitssystem aktiviert werden müssen, um den Reaktordruckbehälter wieder auf 14,07 Meter aufzufüllen.

Unterlagen zu "etwa 5000" Stasi-IM im Westen unter Verschluss

Stasi in Westdeutschland

Forscher der Bundesbehörde für die Stasiunterlagen (BStU) haben die Informationspolitik ihrer Behörde kritisiert. Wegen extrem hoher Hürden für die Herausgabe von Unterlagen erteile die Behörde zu "etwa 5000" inoffiziellen Mitarbeitern (IM) der DDR-Staatssicherheit in Westdeutschland "keine Auskunft", heißt es im Manuskript einer Forschungsstudie, wie die Wochenzeitung "Die Zeit" am 4. Juli berichtete. Eine Aufarbeitung von Stasi-Verstrickungen im Westen sei "damit ausgeschlossen", zitiert die Zeitung aus dem Ursprungsmanuskript.

Regierung wirft der Opposition "Halbwahrheiten, Lügen und Verdrehungen" vor

Untersuchungsausschuss in Sachsen verhindert

Die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur sächsischen Korruptionsaffäre verzögert sich. Der Landtag in Dresden überwies am 4. Juli mit den Stimmen des CDU/SPD-Regierungslagers einen Antrag von Linken, FDP und Grünen in den Rechtsausschuss und verhinderte damit die von der Opposition gewünschte sofortige Einsetzung des Gremiums. Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) nannte den Ausschuss in der geplanten Form "verfassungswidrig".

Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte offen legen

Patt im Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht tut sich vielfach schwer damit, wenn es um Entscheidungen über Parteien und andere einflussreiche Institutionen oder Personen geht. So auch beim Thema der Offenlegungspflichten für Bundestagsabgeordnete, ihre Nebeneinkünfte betreffend. Im achtköpfigen Zweiten Senat des Verfassungsgerichts bestand ein Patt von vier zu vier Richterstimmen. Im Ergebnis führt dies am am 4. Juli dazu, dass die Klage von neun Bundestagsabgeordneten gegen die verschärfte Transparenzregelung im Abgeordnetengesetz zurückgewiesen wurde. Die Bundestagsabgeordneten müssen ihre Nebeneinkünfte nun offenbar umfassend und detailliert offen legen.

"Tornado"-Tiefflüge und "Phantom"-Einsatz bei G8-Gipfel

Jung unter Druck

Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) wird nach Einschätzung von Abgeordneten am 4. Juli im Verteidigungsausschuss des Bundestages wegen der Hilfe der Bundeswehr beim G8-Gipfel in Heiligendamm unter Druck geraten. Die Tiefflüge von "Tornado"-Aufklärungsflugzeugen über Demonstranten Anfang Juni hatten bei der Opposition und in der Öffentlichkeit für viel Wirbel gesorgt. Beim parlamentarischen Nachspiel "wird es jetzt noch höher hergehen", war am 2. Juli aus Parlamentskreisen zu hören. Jung werde "sehen müssen, wie er aus der Bredouille ohne erhebliche Kratzer wieder herauskommt", erklärte ein parlamentarischer Wehrexperte. Laut einem Bericht des Verteidigungsministeriums kamen zur Absicherung des Luftraumes auch vier Eurofighter und acht "Phantom"-Flugzeuge zum Einsatz. Dabei seien insgesamt 23 Flugstunden erbracht worden. Jung hatte offiziell zwei "Tornado"-Tiefflüge genehmigt. Die Luftwaffe flog ungenehmigt offenbar fünf weitere "Missionen".

Karlsruhe billigt "Tornado"-Einsatz in Afghanistan

"Vorbehalt der Friedenswahrung"

Das Bundesverfassungsgericht hat den "Tornado"-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan gebilligt. Der Einsatz der Aufklärungsflugzeuge sei verfassungsgemäß, entschied der Zweite Senat des Gerichts am 3. Juli. Eine gegen die Bundesregierung gerichtete Organklage der Links-Fraktion wurde damit zurückgewiesen. Die Regierung habe mit dem Beschluss zur Entsendung der "Tornados" keine Mitwirkungsrechte des Bundestages verletzt und nicht gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes verstoßen, urteilten die Verfassungsrichter. Karlsruhe verwies auf den "weiten" Spielraum der Bundesregierung in der Außenpolitik. Andererseits betonten die Verfassungsrichter, dass sich Deutschland an keinerlei Umwandlung in ein System beteiligen dürfe, das nicht der Wahrung des Friedens diene.

Niebel diskutiert mit Ärzteverband über Sicherheit von Atomkraftwerken

"Mehr als 150 Sicherheitsdefizite"

Nach Angaben der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW gibt es in deutschen Atomkraftwerken mehrere Hundert "schwerwiegende Sicherheitsdefizite". Die Organisation widersprach am 3. Juli FDP-Generalsekretär Dirk Niebel, der am Vortag in einem Pressegespräch gesagt hatte, wenn der frühere Bundesumweltminister, Jürgen Trittin, auch nur ein einziges unsicheres Atomkraftwerk entdeckt hätte, wäre es mit Sicherheit in seiner Amtszeit abgeschaltet worden. Niebel äußerte im Umkehrschluss die Vermutung, dass es gegen die zurzeit in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke "offenbar keine ernsthaften Sicherheitsbedenken" gebe. Diese Schlussfolgerung des Generalsekretärs ist nach Darstellung der IPPNW "schlichtweg falsch". Man wisse das "sehr genau, weil wir seit Jahren sicherheitstechnische Gutachten zum Atomkraftwerk Biblis B auswerten, um die Stilllegung durch eine Klage vor Gericht zu erreichen. Wir können für Biblis B schon jetzt mehr als 150 schwerwiegende Sicherheitslücken zweifelsfrei nachweisen", so ein Sprecher der Organisation. Niebel reagierte postwendend mit der grundsätzlichen Aussage: "Im Betrieb unsichere Kernkraftwerke gehören abgeschaltet".

Nationales Energiekonzept von Glos und Gabriel angekündigt

"Energiegipfel"

Was beim Energiegipfel oder am Rande dessen wirklich besprochen wurde, erfährt die Öffentlichkeit nicht. Nach Abschluss der Gesprächsrunde im Kanzleramt wurde - wie schon so oft - die Erstellung eines "nationalen Energiekonzepts" angekündigt. Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) und Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) sollen das Konzept erarbeiten und bis zum Herbst vorlegen. Grundlage werde die jährliche Steigerung der Energieeffizienz um drei Prozent bleiben, gegen die der Verband der Elektrizitätswirtschaft erhebliche Bedenken angemeldet hatte. Das Gleiche gelte für das Vorhaben der großen Koalition, die CO2-Emissionen bis 2020 um bis zu 40 Prozent zu reduzieren. Einen Ausstieg aus dem so genannten "Atomausstieg" schloss Bundeskanzlerin Angela Merkel für diese Legislaturperiode aus. Es werde keine Entscheidung geben, die einer Änderung des Koalitionsvertrags gleichkommen würde. Bei der Erstellung des Energiekonzept werde es immer wieder "Rückkoppelungen" mit der Wirtschaft geben, versicherte die Kanzlerin nach dem Treffen.

Steinmeier stellte "Zentralasienstrategie" vor

Öl- und Gasressourcen am Kaspischen Meer

Zentralasien zählt zu den rohstoffreichsten Regionen der Erde. Die Europäische Union rückt Zentralasien nun erstmals als Gesamtregion in den Mittelpunkt ihrer Interessen. Am letzten Tag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft legte Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) dazu am 30. Juni in Berlin die neue Zentralasienstrategie der EU vor. Vorgesehen ist eine stärkere "Kooperation" mit den fünf zentralasiatischen Ländern Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan. Mit diesem neuen Strategieansatz will die EU auf die wachsende weltpolitische und energiewirtschaftliche Rolle Zentralasiens reagieren. Steinmeier rief die fünf Länder auf, den "Energiedialog" mit der EU zu verstärken und gemeinsam für besseren Zugang zu den Öl- und Gasressourcen am Kaspischen Meer zu sorgen. Schon die deutsche Wehrmacht war an den Bodenschätzen der Region interessiert.

Lockerung der Grenzwerte für Bisphenol A in Lebensmitteln

"Gutachten von Unternehmen gesponsort"

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kritisiert die Lockerung der Grenzwerte für die Chemikalie Bisphenol A in Lebensmitteln. Nach Angaben der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sind Menschen der Chemikalie in Lebensmitteln "dadurch ausgesetzt, dass die Substanz in bestimmten Kunststoffen und anderen Materialien verwendet wird, die für Artikel wie Flaschen und Konservendosen Anwendung finden". Nach Auffassung der Coordination gegen BAYER-Gefahren können negative Auswirkungen für die Gesundheit der Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden. "Die Entscheidung der EU erfolgte auf Druck der Chemie-Industrie, da der bestehende Grenzwert häufig überschritten wurde und Anwendungsbeschränkungen drohten", kritisiert die Organisation.