"Wir müssen uns beeilen"
Generalbundesanwältin macht sich für Online-Durchsuchung stark
Nach Ansicht der Generalbundesanwältin wird eine solche Durchsuchung nur in Einzelfällen erforderlich und an enge rechtlichen Vorgaben gebunden sein. "Die verbreitete Sorge, die Ermittlungsbehörden wollten in jeden PC hineinschauen, ist völlig unbegründet", behauptete Harms.
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Am 25. Aug. 2007 unter:
justizStichworte:
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