"Wir müssen uns beeilen"

Generalbundesanwältin macht sich für Online-Durchsuchung stark

Generalbundesanwältin Monika Harms begrüßt die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vehement geforderte Regelung zu Online-Durchsuchungen privater Computer. "Wir müssen bei schwersten Straftaten eine solche Möglichkeit - selbstverständlich unter Richtervorbehalt - haben", sagte Harms der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Straftäter kommunizierten heute so verschlüsselt über das Internet, dass anders an die Informationen nicht heranzukommen sei. "Wir müssen uns beeilen, um in der technischen Entwicklung auf Augenhöhe mit den Straftätern zu kommen."

Nach Ansicht der Generalbundesanwältin wird eine solche Durchsuchung nur in Einzelfällen erforderlich und an enge rechtlichen Vorgaben gebunden sein. "Die verbreitete Sorge, die Ermittlungsbehörden wollten in jeden PC hineinschauen, ist völlig unbegründet", behauptete Harms.

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