Bleiberecht und Integration
Neues Ausländerrecht in Kraft getreten
Nachziehende Ehegatten haben nunmehr vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachzuweisen. Aus Protest gegen die Reform hatten mehrere türkische Verbände im Juli ihre Teilnahme am Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt abgesagt.
Nach Angaben des Innenministeriums wurde mit der Reform zunächst das Prinzip des "Förderns und Forderns" im Gesetz verankert. Auf der einen Seite fördere der Staat, vor allem durch Sprachkurse, die Integration der Ausländer. Auf der anderen Seite werde "vom Ausländer" die Bereitschaft zur Integration gefordert und dies auch gesetzlich festgelegt.
Bislang "geduldete" Ausländer, die sich bereits seit acht beziehungsweise sechs Jahren hier aufhalten, erhalten zunächst ein Aufenthaltsrecht und einen gleichrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt bis Ende 2009, damit sie ohne Inanspruchnahme öffentlicher Sozialleistungen durch Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Darüber hinaus können sie laut Bundesregierung ihren Aufenthalt legalisieren, wenn sie bis Ende 2009 überwiegend erwerbstätig waren und für die Zukunft ein festes Beschäftigungsverhältnis gefunden haben. Die Altfallregelung verlängere die von der Innenministerkonferenz (IMK) im November 2006 beschlossene Bleiberechtsregelung, die bisher bei rund 14.750 Personen zur Erteilung eines Aufenthaltsrechts geführt habe. Nach der IMK-Bleiberechtsregelung hätten zudem rund 28.000 Personen eine Duldung zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Es könne davon ausgegangen werden, dass ein Großteil dieser Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung erhalten werde, "die anders als die IMK-Bleiberechtsregelung zunächst nicht voraussetzt, dass der Geduldete in einem Beschäftigungsverhältnis steht".
Darüber hinaus gehören zu dem Kreis der potentiell Begünstigten den Angaben zufolge die rund 25.000 Geduldeten, über deren Antrag auf Bleiberecht noch nicht entschieden wurde, sowie diejenigen, die erst nach dem IMK-Beschluss die Voraussetzungen erfüllen, insbesondere die Voraufenthaltszeit von acht beziehungsweise sechs Jahren.
Die Reform des Zuwanderungsgesetzes erleichtere zudem auch für Geduldete, die nicht unter die Altfallregelung fallen, die Arbeitssuche. Sie erhalten laut Innenministerium nach vier Jahren einen gleichrangigen Arbeitsmarktzugang.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 30. Aug. 2007 unter:
politikStichworte:
« Rahmenvertrag für die Beschaffung von IT-Systemen in Bundesbehörden
Kritik an Medienberichterstattung zum G8-Gipfel in Heiligendamm »

Suchmachinenoptimierung
Wir optimieren Ihre Webseite. Mehr relevante Besucher = Mehr Umsatz. Lesen Sie mehr über unsere Stärken
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- DIE LINKE im Führungschaos | Parteitag Göttingen 2012 Hintergrundbericht
- Erneuerbare-Energien: Solarprogramm für den Iran
- Globalisierung: Occupy gegen den Kapitalismus
- Wellness: Nordic Walking wird Sie begeistern
- Gewerkschaften verhindern Arbeitskampf
- DIE LINKE: Warum Sahra Wagenknecht die Richtige ist
- ESSO: Milliarden mit schwarzen Gold | Profit um jeden Preis
- SPD und Piratenpartei zum Urheberrecht
- Wellness durch Yoga Übungen
- Depression: Symptome, Test und Hilfe bei Depressionen
