Adulte und embryonale Stammzellen
Schavan will für Stammzellforschung fünf Millionen Euro bereitstellen
Die CDU-Politikerin wendet sich mit diesem Vorhaben angeblich von der Empfehlung des Nationalen Ethikrats ab, der sich im Juli für eine Lockerung des Stammzellengesetzes ausgesprochen hatte.
Nach diesem darf in Deutschland unter angeblich "strengen" Auflagen an sogenannten embryonale Stammzellen geforscht werden, die aus künstlich erzeugten Embryonen gewonnen werden. Mit ihnen könnten nach der Vorstellung von Wissenschaftlern einmal Gewebe oder ganze Organe hergestellt sowie Krankheiten wie Krebs oder Parkinson geheilt werden.
Zwar finden sich auch bei Erwachsenen Stammzellen, sogenannte adulte Stammzellen, die beispielsweise dafür sorgen, dass Haar nachwächst oder Wunden verheilen. Bei diesen bemängeln Forscher aber, sie seien in ihrem Entwicklungspotenzial stark eingeschränkt und ließen sich außerhalb des Körpers bislang nicht vermehren.
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Am 10. Sep. 2007 unter:
politikStichworte:
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