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Krimineller Verfassungsschutzmitarbeiter

Angeblich bis zu zwölf V-Männer in rechter Szene enttarnt

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz hat wegen des Skandals um einen kriminellen V-Mann angeblich wichtige Informanten verloren. Wie die "Frankfurter Rundschau" aus Kreisen des Geheimdienstes berichtete, wurden bis zu zwölf V-Männer in der rechtsextremen Szene enttarnt. Ein Sprecher von Innenminister Ingo Wolf (FDP) sagte am 7. September in Düsseldorf lediglich, man werde den Bericht "nicht bestätigen".

Auf den Internetseiten der Neonazis kursieren dem Zeitungsbericht zufolge Namenslisten. Es werde zum Ausschluss der "Verräter" und zu einer "entsprechenden Behandlung" aufgefordert.

Nun müssten die Geheimdienstler offenbar ohne V-Männer in Dortmund und Ostwestfalen auskommen. Nach Informationen der Zeitung war der kriminelle Verfassungsschutzmitarbeiter Sebastian S. seit Jahren für die Behörde tätig.

Die Polizei habe wegen eines Drogendelikts über mehrere Monate sein Handy überwacht. Dabei seien auch seine Telefonate mit dem V-Mann-Führer des Verfassungsschutzes dokumentiert worden.

Durch einen weiteren Prozess kamen offenbar die Telefon-Protokolle auch des V-Mann-Führers an die Öffentlichkeit: Sie finden sich in den Ermittlungsakten eines Dortmunder Prozesses gegen Robin Sch. Der 23-Jährige beschuldigt Sebastian S., ihn zu einem Überfall auf einen Supermarkt angestiftet zu haben. So habe auch der Rechtsanwalt von Robin Sch., André Picker, Zugang zu den Protokollen und den Handynummern der weiteren V-Männer.

Unterdessen wurden die Ermittlungen gegen unbekannte Mitarbeiter des Verfassungsschutzes wegen Verdachts auf Geheimnisverrat und Strafvereitelung von der Staatsanwaltschaft Bielefeld an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf übergeben. "Das müsste in diesen Tagen geschehen", sagte der leitende Bielefelder Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart. Verfassungsschützer sollen den V-Mann Sebastian S. vor Ermittlungen der Polizei gegen ihn gewarnt haben.

Am 07-09-2007

Verfassungsschutz

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat dem Landtag Auskünfte zur V-Mann-Affäre beim Verfassungsschutz verweigert. Im Innenausschuss des Parlaments wollte Innenminister Ingo Wolf (FDP) die Fragen der Opposition nach einem kriminellen V-Mann des Verfassungsschutzes nicht beantworten. "Das sind Fragen, die der Geheimhaltung unterliegen", sagte Wolf am 12. September in Düsseldorf. Der Geheimdienst sei "voll arbeitsfähig", sagte der Minister. Zu Medienberichten über bis zu zwölf enttarnte V-Leute in der Neonaziszene Ostwestfalens sagte Wolf, man könne dies "nicht bestätigen".

In einem vorgefertigten schriftlichen Statement machte der Minister lediglich allgemeine Anmerkungen zur V-Mann-Praxis des Nachrichtendienstes. Vor ihrer Anwerbung würden V-Personen genau durchleuchtet, hieß es in dem Papier. Zudem könnten "Verbrecher im Sinn des Strafgesetzbuches keine V-Leute werden".

Auch zu den seit Mitte August laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen unbekannte Mitarbeiter des Verfassungsschutzes wegen Geheimnisverrats und Strafvereitelung gaben Wolf und seine Mitarbeiter keine Auskunft. "Das ist Sache der Justiz, und wir behindern die Arbeit der Justiz nicht", sagte Wolfs Staatssekretär Karl Peter Brendel (FDP).

Angeblich sollen V-Mann-Führer des Verfassungsschutzes den kriminellen Verbindungsmann in der Neonaziszene davor gewarnt haben, dass sein Telefon überwacht wird. Der mittlerweile enttarnte V-Mann sitzt in Untersuchungshaft und war bereits wegen zahlreicher schwerer Straftaten verurteilt worden.

Die Opposition kritisierte das Verhalten des Ministers scharf. "Sie dürfen über diese Panne nicht einfach schweigen", sagte die Grünen-Innenexpertin Monika Düker. Sie erinnerte daran, dass der damalige SPD-Innenminister Fritz Behrens Anfang 2002 über V-Mann-Pannen im Zuge des gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens im Innenausschuss des Landtags Auskunft gegeben hatte. "Das könnten Sie auch tun, wenn Sie es wollten", sagte Düker in Richtung Wolf.

"Es kann nicht sein, dass ein krimineller V-Mann seinen Status beim Verfassungsschutz als Persilschein für seine Rauschgiftgeschäfte nutzt", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Karsten Rudolph. Minister Wolf müsse auch erklären, wann er von den Vorgängen erfahren habe und wie er auf den Skandal reagieren wolle. Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf, über die Aktivitäten des Geheimdienstes in der rechten Szene informiert zu werden.

Die SPD beantragte die schnellstmögliche Einberufung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG). In dem Geheimausschuss sitzen acht Landtagsabgeordnete, die den Geheimdienst kontrollieren sollen. Bereits Anfang September hatte das Gremium im Landtag an einem geheimen Ort getagt.

In einer Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags äußerte sich auch Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) am 12. September nur allgemein zu laufenden Ermittlungen gegen unbekannte Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. "Die Staatsanwaltschaft ist am Zug. Sie geht dem Verdacht nach", sagte sie. Die Staatsanwaltschaft tue "dies entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag ohne Ansehen der Person".

Am 12-09-2007

"Schutz des unbeobachteten Denkens"

Das Bundesverfassungsgericht steht vor einem weitreichenden Urteil zum Schutz von Computernutzern vor staatlichen Eingriffen. Das wurde am 10. Oktober in Karlsruhe bei der Verhandlung des Gerichts über das seit Ende 2006 geltende Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen deutlich. Es ist die einzige bislang in Deutschland geltende Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen. Das Gesetz, das ausdrücklich einen "heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme" erlaubt, dürfte nach Auffassung von Beobachtern wohl keinen Bestand haben.

Der Erste Senat machte durch mehrere kritische Fragen an die Landesregierung deutlich, dass die Regelung zu allgemein formuliert ist und damit wohl schon dem "Gebot der Normenklarheit" widerspricht.

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, das Verfahren werde "weit" über das NRW-Gesetz hinaus Bedeutung haben. Es gehe um "grundlegende Fragen im Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit". Zu klären ist, ob und unter welchen Voraussetzungen Sicherheitsbehörden Heimcomputer über das Internet ausspähen und heimlich nach gespeicherten Daten durchsuchen dürfen. Mit dem Urteil wird frühestens für Januar 2008 gerechnet.

Das Bundesinnenministerium, das rasch eine bundesgesetzliche Regelung zur verdeckten Online-Durchsuchung anstrebt, erneuerte seine Forderungen. Dieses Instrument sei aus Sicht der Polizei und der Nachrichtendienste des Bundes angesichts der terroristischen Bedrohung "zwingend erforderlich", sagte Innenstaatssekretär August Hanning in Karlsruhe. Sein Kollege aus dem Justizministerium, Lutz Diwell, hält in diesem Fall jedoch "besondere strikte verfahrensrechtliche Sicherungen" wie einen Richtervorbehalt, Benachrichtigungspflichten Löschungsregelungen für notwendig.

Der Chef des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, hält die Online-Durchsuchung für notwendig, um den von Terroristen schon vollzogenen "digitalen Quantensprung" aufzuholen.

Für den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar wäre die Online-Durchsuchung hingegen ein "weiterer bedenklicher Schritt zu einer immer umfassenderen Überwachung".

Der Prozessbevollmächtigte der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, Dirk Heckmann, sagte überraschend, das NRW-Gesetz sehe keine Online-Durchsuchungen in dem in der Öffentlichkeit diskutierten Sinne vor. Es gehe "nicht um das Auslesen des gesamten Festplatteninhalts", sondern "allein um Internetaufklärung im Sinne einer Kommunikationsüberwachung" und damit nur um "abgespeicherte E-Mails", sagte Heckmann.

Papier zweifelte daraufhin daran, "ob wir von dem gleichen Gesetz ausgehen". Heckmann räumte ein, das Gesetz sei "auslegungsbedürftig". Die Norm wurde bisher angeblich noch nicht angewendet.

Der klagende frühere Bundesinnenminister und heutige Rechtsanwalt Gerhart Baum (FDP), sagte, bei der Online-Durchsuchung handele es sich um einen "schweren Grundrechtseingriff neuer Qualität". Da heute auch höchstpersönliche Daten auf dem Heimcomputer gespeichert seien, werde "tief in die Privatsphäre von Menschen" eingegriffen.

Der Dresdener Computerexperte Andreas Pfitzmann sagte, es gehe letztlich "um den Schutz unbeobachteten Denkens". Der ebenfalls als Sachverständiger geladene Andreas Bogk vom Chaos Computer Club sagte, die Erfolgsaussichten einer Online-Durchsuchung seien "relativ gering". Man könne sich dagegen "verteidigen".

Am 10-10-2007

"Rechtsbeistand"

Union und FDP fordern den Rücktritt der neuen Vorsitzenden der Jungsozialisten, Franziska Drohsel. Sie werfen ihr eine Mitgliedschaft im "Rote Hilfe e.V." vor, einer politisch linken Vereinigung, die scheinbar der Bundesverfassungsschutz beobachtet. "Dieser Verein unterstützt die Rote Armee Fraktion. Frau Drohsel bekennt sich damit zu linksextremer Gesinnung. Das ist mit ihrem Amt als Juso-Vorsitzende unvereinbar, sie muss zurücktreten", sagte die CSU-Generalsekretärin Christine Haderthauer der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ). Der Bundesvorstand der Roten Hilfe spricht hingegen von einer "Kampagne" gegen Franziska Drohsel. Drohsel selbst steht zum Rechtsbeistand für linke Demonstranten, distanzierte sich aber von möglichen Solidaritätsaufrufen für Terroristen, ohne dies der Roten Hilfe vorzuhalten.

FDP-Bundesvorstandsmitglied Johannes Vogel, der zugleich Vorsitzender der Jungen Liberalen ist, sagte der FAZ: "Frau Drohsel muss aus der Roten Hilfe unverzüglich austreten. Sie muss sich von den verfassungsfeindlichen Ansichten und der Solidarität mit RAF-Terroristen eindeutig distanzieren." Tue sie das nicht, müsse sie zurücktreten.

Haderthauer fordert auch SPD-Chef Kurt Beck auf, einzugreifen. "Er muss entscheiden, ob Drohsel noch dem SPD-Vorstand angehören soll. Wer ein NPD-Verbot fordert und gleichzeitig Linksextreme an der Parteispitze duldet, macht sich unglaubwürdig", sagte sie der "Süddeutschen Zeitung".

Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, forderte Drohsel auf, aus dem Verein auszutreten. Sie sei gut beraten, ihre Mitgliedschaft "zu überdenken."

Drohsel: Rechtsbeistand für linke Demonstranten sinnvoll - keine Solidarität mit RAF

Drohsel distanzierte sich von Solidaritätsbekundungen für Terroristen, hielt jedoch an ihrer Mitgliedschaft fest: "Ich trage das grundlegende Anliegen der Roten Hilfe mit, Rechtsbeistand für Menschen zu organisieren, die etwa bei linken Demonstrationen festgenommen wurden und selbst kein Geld für eine Verteidigung haben", sagte sie. Ausdrücklich distanzierte sie sich von Solidaritätsaufrufen für RAF-Terroristen oder Mitglieder der Eta und versicherte, sie lehne Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung "in jedem Fall ab".

Bundesvorstand der Roten Hilfe: Bezüglich der RAF wird nur ein Eindruck erweckt

Nach Darstellung des Bundesvorstandes der Roten Hilfe hat "die Kampagne" gegen Drohsel Vorläufer: Zum ersten Mal zum Thema gemacht sei Drohsels Mitgliedschaft in der Roten Hilfe - aus der sie nie ein Geheimnis gemacht habe - "von der Rechtsaußen-Postille 'Junge Freiheit'".

In ihrer jüngsten Ausgabe habe die Zeitung vermeldet, die Mitgliedschaft der neuen Juso-Vorsitzenden in der Roten Hilfe beweise ihre Verbundenheit mit dem linksextremen Spektrum. Sowohl die Extremismus-Expertin der CDU, Köhler, als auch der Hamburger Juso-Chef Philipp-Sebastian Kühn hätten "unisono mit dem Zentralorgan der Neuen Rechten in der BRD" Drohsels Rücktritt gefordert. Die Junge Freiheit frohlocke derweil auf ihrer Internetseite über die unverhofften Bündnispartner.

Rückendeckung erhalte sie dabei "ausgerechnet vom Inlandsgeheimdienst", der in seinen jährlichen Verfassungsschutzberichten die Rote Hilfe als "mitgliederstärkste linksextremistische Organisation" bezeichne, und nichts unversucht lasse, "den Eindruck zu erwecken, die Rote Hilfe unterstütze die (seit mehr als zehn Jahren nicht mehr existierende) RAF".

Die Selbst-Darstellung der Roten Hilfe hierzu: "Die Solidarität der Roten Hilfe gilt strömungsübergreifend allen Menschen, die wegen ihres linken politischen Engagements von der Justiz verfolgt und mit Verfahren überzogen werden. Sie ist weder einer Partei noch einer politischen Strömung verbunden. Die Forderung nach der längst überfälligen Freilassung der verbliebenen Gefangenen aus der RAF gehört für uns selbstverständlich zu dieser strömungsübergreifenden Solidarität."

Am 30-11-2007

Mögliche Sperrung durch Schäuble

Das Bundesamt für Verfassungsschutz verweigert der Bundesanwaltschaft die Einsicht in bestimmte Unterlagen zum Mordfall Buback. "Wir haben nicht die gesamten Unterlagen bekommen", kritisierte Bundesanwalt Rainer Griesbaum am 14. Dezember in Karlsruhe. Möglicherweise unterliege das Material einer Sperrung durch das Bundesinnenministerium. Im Zuge der neuen Ermittlungen zum Todesschützen beim Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 hat die Bundesanwaltschaft zudem Beugehaft für vier aussageunwillige frühere RAF-Mitglieder beantragt.

Laut Griesbaum hat das Bundesamt auf die Anfrage der Bundesanwaltschaft im August lediglich mitgeteilt, dass nach einer "älteren unvollständigen Einzelinformation" der frühere RAF-Terrorist Stefan Wisniewski der Schütze auf dem Motorrad gewesen sein soll. Gegen Wisniewski hatte die Bundesanwaltschaft im April ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das andauert.

Nach Angaben Griesbaums haben die Auswertungen von DNA-Spuren ergeben, dass Wisniewski "Spurenleger" im Zusammenhang mit dem Mord an Buback gewesen sein könne. Ein nach dem Attentat sichergestellter Motorradhelm und Motorrad-Handschuhe seien nun mit neuen Methoden kriminaltechnisch untersucht worden.

Laut Griesbaum wurden bei den neuen Ermittlungen elf ehemalige RAF-Mitglieder als Zeugen vernommen. Alle hätten jedoch "die Aussage zur Sache verweigert". Die Bundesanwaltschaft habe deshalb gegen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt, Günter Sonnenberg und Knut Folkerts "Beugehaft zur Erzwingung der Aussage" beantragt. Über den Antrag habe der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs noch nicht entschieden.

Griesbaum sagte, dass "nach Jahrzehnten" die Unterlagen des Verfassungsschutzes für die Strafverfolgung freigegeben werden müssten. Der nachrichtendienstliche Quellenschutz sei hier zweitrangig. "Wir können die Herausgabe aber nicht erzwingen", sagte er. Letztendlich komme es auf das Bundesinnenministerium an. "Freigabe oder nicht Freigabe ist eine Ministerentscheidung", sagte der Bundesanwalt. Es gehe um einen "Auswertungsbericht" und eine "Fallakte". Über Personen oder Urheber der Information zum angeblichen Todesschützen dürfe er "nicht sprechen".

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte einem früheren Zeitungsbericht zufolge bereits Anfang der 1980er Jahre intensiven Kontakt zum früheren RAF-Mitglied Verena Becker. Laut "Spiegel" soll Becker dem Verfassungsschutz damals berichtet haben, Wisniewski habe von einem Motorrad aus Buback erschossen. Nach den bisherigen Urteilen in dem Fall waren lediglich Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg unmittelbar sowie Brigitte Mohnhaupt als Planerin an dem Attentat in Karlsruhe beteiligt.

Die Bundesanwaltschaft prüft auch, ob sie das schon vor Jahren eingestellte Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker wieder aufnimmt. Es gehe darum, "ausschließen zu können", dass Becker an einer "Misch-Spur" mehrerer Personen beteiligt war, die an Motorrad-Handschuhen gefunden wurde. Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, hält Becker für tatverdächtig.

Harms sagte, man habe zudem ein Ermittlungsverfahren gegen Wisniewski wegen Verdachts der Beteiligung an dem versuchten Raketenwerferanschlag auf die Bundesanwaltschaft vom 25. August 1977 eingeleitet. Ferner sei das Ermittlungsverfahren gegen den Ex-RAF-Terroristen Rolf Heißler wegen der Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer wieder aufgenommen worden. Anlass waren jeweils Äußerungen des Ex-RAF-Terroristen Peter-Jürgen Boock. Harms sagte: "Die RAF selbst ist Geschichte. Aber die Taten der ehemaligen RAF-Mitglieder sind es nicht."

Am 14-12-2007

Menschenwürde & Gleichbehandlung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf laut einem Urteil die Scientology-Organisation in Deutschland weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln observieren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen bestätigte am 12. Februar in Münster eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2004. Scientology, seit elf Jahren unter Beobachtung der Staatsschützer, hatte gegen die Überwachung geklagt und kündigte nach der Urteilsverkündung weitere rechtliche Schritte an. Der 5. Senat des OVG erkannte in der Arbeit von Scientology Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Hinweise darauf ergäben sich aus einer Vielzahl von Schriften und sonstigen Aktivitäten. Scientology strebe eine Gesellschaftsordnung an, in der zentrale Verfassungswerte wie die Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft oder eingeschränkt werden sollten.

Der Senat ließ ausdrücklich offen, ob Scientology eine Religionsgemeinschaft sei. Dies sei für die Entscheidung nicht relevant. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Scientology kündigte jedoch an, gegen die Entscheidung mit weiteren Rechtsmitteln vorgehen zu wollen. Trotz der mittlerweile mehr als zehn Jahre andauernden Untersuchungen "und Schikane gegenüber Scientologen" sei es dem Verfassungsschutz bis heute nicht gelungen, "irgendwelche stichhaltigen Beweise" dafür zu finden, dass die Organisation oder ihre Mitglieder eine Bedrohung für die demokratische Rechtsordnung darstellten, sagte eine Scientology-Sprecherin. Man sei daher davon überzeugt, in der nächsten Instanz zu gewinnen.

(Az: 5 A 130/05)

Am 12-02-2008

Mögliches NPD-Verbotsverfahren

Durch einen Streit innerhalb der Union ist die mögliche Neuauflage eines NPD-Verbotsverfahrens ins Stocken geraten. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz und die 16 Verfassungsschutzämter der Länder aufgefordert, bis Ende März Informationen zur NPD zusammenzustellen. Das Ministerium wartet nach eigenen Angaben noch auf die Rückmeldungen. Nach Medienberichten verweigern jedoch mindestens acht Unions-geführte Bundesländer die Mitarbeit. SPD-Fraktionschef Peter Struck bezeichnete es als "Skandal", wenn sich die Unions-Innenminister in den Ländern weigerten, Material für ein Verbotsverfahren zu liefern.

Die Linke forderte den Abzug von V-Leuten als grundlegende Voraussetzung für ein Verbotsverfahren. "Sonst ist das Ganze eine Scheindebatte, die nur der NPD hilft", sagte Linke-Fraktionsvize Petra Pau.

SPD-Präsidiumsmitglied Ralf Stegner warf der Union ebenso eine Blockadehaltung vor. Er finde es unmöglich und nicht zu rechtfertigen, eine ernsthafte Prüfung schon im Ansatz zu ersticken. Auch der Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland kritisierte das Verhalten der Unions-Minister als "unmöglich". Mit ihrer Gegenwehr "brüskierten" sie Schäuble und auch den Bundestag. Bislang gebe es nur "unerfreuliches Verbotsgequatsche" und "Koalitionsstreitigkeiten" statt sachlicher Debatten.

Der CDU-Innenexperte Göbel entgegnete, er sei überzeugt, dass sich alle Länder an die Absprachen hielten und die geforderten Informationen lieferten - egal ob Unions-geführt oder nicht. "Wenn ein Land das nicht tun will, muss es sich erklären", sagte Göbel. Einen legitimen Grund dafür könne er sich jedoch nicht vorstellen.

"V-Leute sind bezahlte Spitzel und bezahlte Provokateure"

Kritiker des Verbotsantrages argumentieren unter anderem, es sei nicht vertretbar, für das Verbotsverfahren die V-Leute von der NPD abzuziehen, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Struck geht davon aus, dass die Verfassungswidrigkeit der Partei jedoch "auch ohne die Mitarbeit von V-Leuten nachgewiesen werden kann".

Nach Angaben von Stegner haben die fünf sozialdemokratischen Innenminister "vielversprechendes" Material gesammelt, das sie in den nächsten Tagen beim Bundesinnenminister vorlegen werden. "Die Verfassungsfeindlichkeit der NPD ist mit Händen zu greifen", sagte er.

Ohne die Abschaffung der V-Leute müsse über ein Verbotsverfahren gar nicht geredet werden, sagte dagegen Linksfraktions-Vize Pau. "V-Leute sind bezahlte Spitzel und bezahlte Provokateure", sagte sie. Wer ein NPD-Verbot wolle, müsse konsequent sein und sie abziehen. Auch Wieland sagte, die V-Leute seien verzichtbar.

Einig sind sich die Parteien dagegen in einem Punkt: Ein Scheitern wie beim jüngsten NPD-Verbotsantrag 2003 müsse verhindert werden, heißt es auf allen Seiten. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verfahren wegen der Rolle der V-Leute gestoppt. "Noch so ein schlampiges Verfahren mit verheerenden Ergebnissen können wir uns nicht leisten", sagte Göbel, "ich möchte nicht noch einmal das Jubelgeschrei und Triumphgeheule der NPD hören."

NPD: V-Leute endlich abziehen Als ungeheuren Skandal betrachtet der NPD-Generalsekretär Peter Marx die Tatsache, dass die Innenminister "nach wie vor mit unlauteren Mitteln in die politische Auseinandersetzung zwischen den Parteien eingreifen". Der Einsatz von V-Leuten, sogar auf den Vorstandsebenen der NPD, werde offen zugegeben.

"Es ist an der Zeit, daß sich die Innenminister an die Regeln des Grundgesetzes halten", fordert Marx. Der Einsatz des Inlandsgeheimdienstes "gegen die nationale Opposition" verstößt nach Auffassung der NPD "in eklatanter Weise gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung".

Am 02-04-2008

"Politische Zwecke"

Die Linke hat die Erwähnung einiger als linksextremistisch eingestufter Strömungen im neuen Verfassungsschutzbericht als "Unverschämtheit" kritisiert. Der Bundesgeschäftsführer der Linken, Dietmar Bartsch, sagte am 15. Mai in Berlin, es handle sich bei der Beobachtung von Mitgliedern seiner Partei um "Missbrauch des Verfassungsschutzes für politische Zwecke". Bartsch forderte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) dazu auf, die Beobachtung der Linken "umgehend" einzustellen.

Die Linke sei im Bundestag, im Europaparlament und in zehn Landtagen vertreten, stelle Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte. "Dass eine Partei vom Verfassungsschutz beobachtet wird, die in Verantwortung in diesem Land agiert, ist nicht zu akzeptieren", betonte Bartsch.

Der neue Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz beschäftigt sich auf sechs Seiten mit der Unterwanderung der Linkspartei durch Extremisten und kommunistische Altkader. Schäuble sagte anlässlich der Vorstellung des Berichtes, es bestünden innerhalb der Linken "offen extremistische Zusammenschlüsse". Jedoch sei man sich des "ambivalenten Erscheinungsbildes der Partei" durchaus bewusst.

Bartsch sprach sich gegen eine derartige Unterscheidung aus. "Wir lassen uns nicht auseinanderdifferenzieren." Ziel aller Parteimitglieder sei der demokratische Sozialismus. Dies aber sei "noch lange kein Grund zur Beobachtung". Zudem kündigte Bartsch an, die Partei werde die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz fortsetzen. Die Links-Fraktion im Bundestag hatte im Juni vergangenen Jahres beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Beobachtung eingereicht.

Am 15-05-2008

Internationales Rechtsradikalen-Treffen

Begleitet von starken Protesten hat in Köln am Freitag (19. September) ein internationales Treffen von Rechtsradikalen begonnen. Die rechtspopulistische "Bürgerbewegung Pro Köln" will mit Rechtsextremisten aus allen Teilen Europas einen zweitägigen sogenannten "Anti-Islamisierungs-Kongress" veranstalten. Die Organisation wird seit mehreren Jahren unter dem "Verdacht einer rechtsextremistischen Bestrebung" im NRW-Verfassungsschutzbericht aufgeführt. Eine für den späten Vormittag angesetzte Pressekonferenz von "Bürger Pro Köln" konnte nicht wie geplant stattfinden. Der zunächst im Kölner Norden geplante Termin musste nach einem polizeilichen Verbot nach Rodenkirchen verlagert werden. Dort demonstrierten nach Augenzeugenberichten rund 150 Personen gegen die Veranstaltung.

Dabei wurde nach Darstellung der Polizei ein Mitglied von "Pro Köln" attackiert. Einsatzkräfte stellten die Personalien eines Tatverdächtigen fest und leiteten ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ein.

Daraufhin wurde die Pressekonferenz auf ein am Rheinufer liegendes Passagierschiff verlegt. Gegendemonstranten sollen dort Farbbeutel und Steine auf das Schiff mit Funktionären von "Pro Köln" geworfen haben. Daraufhin habe das Schiff abgelegt, ohne dass Journalisten mit an Bord gelangt seien. Glasscheiben des Schiffs sollen durch die Steinwürfe beschädigt worden sein. Die Polizei nahm in diesem Zusammenhang sechs Personen vorläufig fest. Das Schiff wird von zwei Booten der Kölner Wasserschutzpolizei eskortiert.

Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) hatte im WDR zu friedlichen Protesten aufgerufen. Am Samstag wollen bis zu 40.000 Menschen gegen eine "Pro Köln"-Kundgebung in der Kölner Altstadt demonstrieren. Das Treffen der Rechtsextremisten richtet sich nach deren Angaben gegen den geplanten Bau einer Großmoschee im Stadtteil Ehrenfeld.

Am 19-09-2008

"Es muss jedoch eine Kraft geben"

Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) erinnert mit einer Festveranstaltung an ihre Gründung vor 40 Jahren am 25. September 1968. Wie die Partei mitteilte, findet die Jubiläumsfeier am Samstag (27. September) in Recklinghausen statt. Auf dem Programm steht unter anderem eine "Revue 40 Jahre DKP". In Verbundenheit zu den realsozialistischen Regierungen in Ost-Berlin und Moskau war die DKP 1968 vor allem von ehemaligen Mitgliedern der verbotenen Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) gegründet worden. Sie hat heute rund 4200 Mitglieder und wird vom Verfassungsschutz beobachtet.

Bis Anfang der 1990er Jahre galt sie im Westen Deutschlands als dominierende Gruppierung im extrem linken Spektrum. Der Einzug in den Bundestag oder eines der Länderparlamente blieb ihr aber verwehrt. Lediglich auf kommunaler Ebene konnten Kandidaten der Partei punktuell Mandate erringen.

Nach der Wiedervereinigung verlor die Partei auch in den alten Bundesländern zusehends an Bedeutung. Bei Wahlen kooperiert die DKP oft mit der Linkspartei. Auf diese Weise errang beispielsweise die wegen ihrer Äußerungen zur DDR-Staatssicherheit in die Kritik geratene niedersächsische DKP-Politikerin Christel Wegner bei der Landtagswahl in Niedersachsen ein Mandat. In NRW verfügt die DKP über Ratsmandate in Ruhrgebietskommunen wie Bottrop und Gladbeck.

"Die DKP ist heute das Beste, was die revolutionäre deutsche Arbeiterbewegung in der 90-jährigen Existenz von KPD und DKP hervor gebracht hat", schreibt der DKP-Vorsitzende Heinz Stehr anlässlich des Partei-Jubiläums. "Dieser Satz mag für manche eine Provokation, für andere eher Anlass zu mildem Lächeln sein." Dennoch sei er richtig. Die Deutsche Kommunistische Partei habe - auf die jetzigen Bedingungen bezogen - revolutionäre Politik durch Programm, Statut und praktisches politisches Handeln weiterentwickelt.

"Wir, die Mitglieder der DKP, haben uns nicht eingerichtet in diesen für uns schwierigen Verhältnissen - im Gegenteil: wir bemühen uns nach Kräften, einen Beitrag zu leisten, die Rechtsentwicklung zu stoppen und durch die Veränderung des gesellschaftlichen Kräfteverhältnisses zunächst einen Politikwechsel durchzusetzen", so Stehr.

Die DKP befinde sich in einer Verfasstheit, die sie nur begrenzt wahrnehmbar vor Ort wirken lasse. Es müsse jedoch eine Kraft geben, "die diesem neoliberalen Kapitalismus eine sozialistische und kommunistische Alternative und Perspektive entgegensetzt", so Stehr. "Das ist und bleibt die notwendige Antwort auf die gravierenden Probleme der Menschheit heute und für Lösungen der Zukunft im Interesse der Völker dieser Erde. Und da sind Kommunistinnen und Kommunisten unverzichtbar."

Am 24-09-2008

"Verfassungsgerichts-Urteil missachtet"

Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig hat Innenministerium und Verfassungsschutz des Landes schwere Versäumnisse bei der Beobachtung organisierter Kriminalität vorgeworfen. Der Nachrichtendienst habe ein Urteil des Verfassungsgerichts von 2005 mehr als ein Jahr lang missachtet und damit massiv in die Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter eingegriffen, sagte Schurig am Dienstag (30. September) als erster Zeuge im Landtagsuntersuchungsausschuss zur sogenannten Sachsen-Sumpf-Affäre. Erheblichen Anteil an den Verfehlungen habe das Innenministerium "bis in die Spitze" hinein, das seiner Aufsichtspflicht damals nicht nachgekommen sei.

"Eine Rechts- und Fachaufsicht hat nicht stattgefunden", sagte Schurig. Ein "kritisches Nachfragen" habe es im Innenministerium nicht gegeben. Mehrfach seien Chancen zur Korrektur des Handelns verpasst worden. Änderungen seien erst seit Sommer 2007 erkennbar.

Schurig hatte bereits im Oktober 2006 öffentlich kritisiert, dass das Landesamt für Verfassungsschutz trotz eines entgegenstehenden Urteils des Verfassungsgerichtshofes die Organisierte Kriminalität in Sachsen beobachtet hatte. Die Behörde habe das Urteil "anders verstehen wollen". Dadurch habe sie sich "geheimes Herrschaftswissen" auf "invalider Grundlage" verschafft.

Die Affäre war im Mai 2007 durch Bekanntwerden einer Datensammlung des Verfassungsschutzes zu angeblichen kriminellen Netzwerken mit Beteiligung hochrangiger Juristen ausgelöst worden. Die in dem Dossier aufgelisteten Vorwürfe reichten angeblich von Amtsmissbrauch bis Kinderprostitution und Bandenkriminalität. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte im Frühjahr 2008 sämtliche Ermittlungen gegen die Juristen ein.

Am 30-09-2008

Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung von Telefon- und Internetverbindungsdaten durch die Sicherheitsbehörden weiter eingeschränkt. Nach einem am Donnerstag (6. November) veröffentlichten Eilbeschluss gelten die Restriktionen nicht nur für die Strafverfolgung, sondern nunmehr auch für die Gefahrenabwehr durch die Polizei. Ein Abruf der Daten ist demnach nur unter strengen Vorgaben zulässig, etwa wenn das Leben eines Menschen oder "der Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes" gefährdet ist. Auch für einen Abruf der Daten zur Erfüllung der Aufgaben von Verfassungsschutz und Nachrichtendiensten setzten die Richter hohe Hürden.

Das Verfassungsgericht schränkte damit das seit Januar geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung weiter ein. Die Karlsruher Richter gaben einem erneuten Eilantrag gegen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKG) teilweise statt.

Durch das Gesetz wurden Telekommunikationsfirmen verpflichtet, ab 2008 die Daten von Telefonverbindungen aller Bürger und ab 2009 auch die Daten von Internetverbindungen sechs Monate lang zu speichern. Protokolliert wird damit, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handys wird zudem der Standort des Benutzers festgehalten.

Das Verfassungsgericht hatte bereits im März 2008 die Nutzung der Daten für die Strafverfolgung beschnitten. Telekommunikationsfirmen dürften die Daten zwar sechs Monate lang speichern, aber nur dann an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben, wenn der konkrete Verdacht einer "schweren Straftat" bestehe.

Nun entschied der Erste Senat zusätzlich, dass die Daten auch zum Zweck der Gefahrenabwehr "nur unter einschränkenden Bedingungen" übermittelt werden dürften.

Das Verfassungsgericht verwies darauf, dass der Freistaat Bayern im Juli sein Polizeiaufgabengesetz und sein Verfassungsschutzgesetz geändert hatte. Damit sei erstmals der behördliche Zugriff auf die Daten auch zur Gefahrenabwehr und zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erlaubt worden.

(AZ: 1 BvR 256/08 - Beschluss vom 28. Oktober 2008)

Am 06-11-2008