Werbungskosten
Pendlerpauschale auf Steuerkarte 2007 vorläufig ungekürzt einzutragen
Seit Jahresbeginn können Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Nun können Steuerpflichtige laut Albig ihren Einspruch und ihren Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei ihrem Finanzamt zu Protokoll erklären. Anschließend werde "im Wege der Aussetzung der Vollziehung der begehrte Freibetrag für die ersten 20 Entfernungskilometer eingetragen". Damit könne der Bürger diesen bis Ende des Jahres geltend machen, obwohl das Gesetz diesen Anspruch nicht mehr vorsehe, sagte Albig.
Der Steuerfall bleibe damit bis zu einer Entscheidung der Karlsruher Richter "offen", sagte der Ministeriumssprecher.
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