Tarif-Vereinbarung
Koalition diskutiert über Post-Mindestlöhne
Auch das Bundeswirtschaftsministerium hält den Vertrag nicht für geeignet, um ihn über die Aufnahme ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich in der Branche zu erklären. An den entsprechenden Mindestlohn-Verhandlungen müssten seiner Ansicht nach auch die Wettbewerber beteiligt sein.
Regierungssprecher Ulrich Wilhelm und der Sprecher des Arbeitsministeriums, Stefan Giffeler, gingen am 17. September davon aus, dass es in dieser Woche im Kabinett den Beschluss zur Aufnahme der Postdienste in das Entsendegesetz geben wird. Derzeit liefen noch Gespräche dazu mit dem Willen, zu einer Einigung zu kommen, sagte Wilhelm.
Nach Darstellung von Giffeler wäre die Aufnahme in das Entsendegesetz der zweite Schritt zum Mindestlohn für die Postbranche. Der erste Schritt sei vergangene Woche der Antrag von Post-Tarifparteien beim Arbeitsministerium gewesen. Der dritte Schritt wäre dann eine Verordnung, um den Mindestlohn für allgemeinverbindlich zu erklären. Darüber sei noch zu reden, sagte Giffeler. Er ging aber davon aus, dass das Arbeitsministerium über die Verordnung nicht allein entscheide, sondern das Kabinett darüber befinde. Ziel sei, dass der Post-Mindestlohn zum 1. Januar in der Branche gelten kann.
CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte, die vom Kabinett zu beschließende Erweiterung des Entsendegesetzes sei an sich nicht das Problem. Anschließend müsse aber auf dem Weg zu einer Verordnung geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeit vorlägen. "Wenn sie sich den Vertrag ansehen, muss man fast den Eindruck haben, dass hier ein Vertrag einseitig zu Lasten Dritter geschlossen worden ist", meint Pofalle.
Der SPD-Vorsitzende Kurt Beck kündigte derweil an, sich weiter für einen Mindestlohn einzusetzen. "Wir werden bei der nächsten Bundesratssitzung einen Gesetzentwurf des Landes Rheinland-Pfalz beraten, um solche Mindestlöhne flächendeckend zu schaffen", sagte er. "Die Menschen brauchen den Mindestlohn."
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Am 17. Sep. 2007 unter:
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« Rauchverbot in Kneipen soll vor das Bundesverfassungsgericht
Mindestlohn gilt bald auch im Elektrohandwerk »

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