"Falschmeldungen der Polizei"
G8-Gegner lassen Demoverbot in Heiligendamm gerichtlich prüfen
Ein mit mehreren Tausend Gipfelgegnern angekündigter Sternmarsch nach Heiligendamm während des G8-Treffens war zunächst von der Polizei als Versammlungsbehörde verboten, später auch per Eilantrag vom Bundesverfassungsgericht untersagt worden. Als Begründung wurden erwartete Ausschreitungen der Demonstranten genannt.
Die Karlsruher Richter hatten gleichzeitig aber Bedenken an dem von der Polizei ausgesprochenen allgemeinen Versammlungsverbot in der bis zu sechs Kilometer breiten Bannmeile rund um das Seebad geäußert.
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Am 18. Sep. 2007 unter:
justizStichworte:
« Erstmals drohen Offiziere ihrem Minister mit Befehlsverweigerung
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