Haftstrafe für Training im Terrorcamp

Zypries will "Anschlags-Vorbereitungen" bestrafen

Die Ausbildung in einem terroristischen Trainingscamp könnte künftig mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf stellte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am 18. September vor. Demnach wäre die Vorbereitung von Terroranschlägen strafrechtlich leichter zu verfolgen. Nach dem Willen von Zypries macht sich eine Person dann strafbar, die sich gezielt unterweisen lässt, um eine terroristische Gewalttat zu begehen.

Nicht strafbar sei dagegen der reine Aufenthalt in einem Trainingscamp, ohne dass die Person die Motivation habe, einen Terroranschlag zu verüben. Vorbereitungshandlungen dürften grundsätzlich nur ausnahmsweise strafbar sein, so die Ministerin. Aus Verfassungsgründen müssten derartige Handlungen daher im Einzelnen exakt umschrieben werden.

Unter Strafe stehen sollen künftig auch die Herstellung, die Beschaffung oder das Verwahren von Waffen oder bestimmter Stoffe, Viren, Gifte mit der Absicht, einen Terroranschlag zu verüben. Auch die Geldgeber eines solchen Vorhabens werden von der neuen Vorschrift erfasst. Darüber hinaus kann die Verbreitung von Anleitungen zur Sprengstoffherstellung zum Beispiel im Internet laut Entwurf mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Die neuen Regelungen ermöglichen auch die Bestrafung von Einzeltätern. Das ist beim Paragrafen 129a zur Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung bislang nicht der Fall, da dieser nur für Gruppen ab drei Personen gilt.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) gehen die geplanten Regelungen angeblich noch nicht weit genug. Wer ein konkretes Attentat vorbereite, könne bereits nach heutiger Rechtslage für die Vorbereitung eines Verbrechens bestraft werden, so Beckstein. Schwer bestraft werden müsse aber auch, "wenn jemand sich in einem Terrorcamp gezielt zu Terrorhandlungen ausbilden lässt, aber erst nach seiner Rückkehr mit konkreten Anschlagsplanungen beginnt". Der designierte bayerische Ministerpräsident sieht in diesem Punkt eine "nicht hinnehmbare Strafbarkeitslücke".

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, sagte, er habe starke Zweifel, ob die vorgeschlagene neue Regelung zur Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen mehr sein werde als nur "heiße Luft". In der Praxis werde der Vorschlag der Justiz "kaum zu bewältigende Beweisprobleme bereiten, zumal die einzig validen Informationen aus Geheimdienstquellen stammen werden".

Die "schwierige Beweisführung" kritisierte auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Der Linke-Rechtsexperte Wolfgang Neskovic sprach von einer "symbolischen Gesetzgebung". Die von Zypries ins Auge gefassten Verhaltensweisen seien größtenteils schon nach dem bisherigen Recht mit schwerer Strafe bedroht, so der ehemalige Bundesrichter.

Der Referentenentwurf geht nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zur Stellungnahme an Länder und Verbände. Laut Zypries soll dann "schnellstmöglichst" ein Regierungsentwurf durch das Bundeskabinett beschlossen werden.

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