Betätigungsfreiheit politischer Parteien
Karlsruhe prüft Klage der SPD-Fraktion gegen hessisches Privatrundfunkgesetz
Von der Neuregelung betroffen war das Privatradio FFH, an dem die Deutsche Druckerei und Verlagsgesellschaft (DDVG) mittelbar mit 2,34 Prozent beteiligt war. Die DDVG steht fast ausschließlich im Eigentum des jeweiligen Schatzmeisters der SPD, der den Anteil treuhänderisch für den SPD-Parteivorstand hält. Nach Aufforderung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk gab die DDVG ihre Beteiligung am FFH auf.
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Am 19. Sep. 2007 unter:
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