Betätigungsfreiheit politischer Parteien

Karlsruhe prüft Klage der SPD-Fraktion gegen hessisches Privatrundfunkgesetz

Das Bundesverfassungsgericht prüfte am 19. September, ob politische Parteien von der Beteiligung an privaten Rundfunksendern komplett ausgeschlossen werden dürfen. Der Zweite Senat verhandelt über eine Normenkontrollklage der SPD-Bundestagsfraktion gegen das hessische Privatrundfunkgesetz. Es verwehrt politischen Parteien und Unternehmen, an denen Parteien beteiligt sind, Anteile an privaten Rundfunksendern zu halten. Nach Auffassung der SPD-Fraktion wird dadurch die Betätigungsfreiheit politischer Parteien verfassungswidrig eingeschränkt.

Von der Neuregelung betroffen war das Privatradio FFH, an dem die Deutsche Druckerei und Verlagsgesellschaft (DDVG) mittelbar mit 2,34 Prozent beteiligt war. Die DDVG steht fast ausschließlich im Eigentum des jeweiligen Schatzmeisters der SPD, der den Anteil treuhänderisch für den SPD-Parteivorstand hält. Nach Aufforderung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk gab die DDVG ihre Beteiligung am FFH auf.

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